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Zweite Verhandlungsrunde – Arbeitgeber mauern weiter
Unsere Antwort: Warnstreiks!
In der zweiten Verhandlungsrunde für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder haben die in der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) zusammengeschlossenen Arbeitgeber sich erneut geweigert, ein verhandlungsfähiges Angebot vorzulegen.
Die GEW wird nun verstärkt zu Warnstreiks aufrufen, um den Druck in den Tarifverhandlungen zu erhöhen.
Die Gewerkschaften fordern eine Erhöhung der Tabellenentgelte um sechs Prozent, mindestens aber 200 Euro. Dies bezeichne die TdL als unbezahlbar.
Zudem wurden die Verhandlungen durch Gegenforderungen der Arbeitgeber erschwert, die zentrale Grundsätze des tariflichen Eingruppierungsrechts in Frage stellen, indem sie den für die Bewertung einer Tätigkeit wichtigen Begriff des Arbeitsvorgangs neu definieren wollen.
Damit es in der nächsten Verhandlungsrunde, die am 28. Februar beginnt, zu einer Einigung kommen kann, ist es wichtig, dass die Beschäftigten den Druck erhöhen.
„Die Arbeitgeber mauern am Verhandlungstisch weiter in entscheidenden Punkten. Jetzt brauchen wir ein deutliches Signal der Beschäftigten, um diese Mauer zu durchbrechen“, sagte GEW-Verhandlungsführer Daniel Merbitz in Potsdam.
In den zweitägigen Verhandlungen ging es vor allem um Fragen der tariflichen Eingruppierung.
Die Gewerkschaften fordern, dass Verbesserungen, die für den öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen bereits gelten, nun auch im Länderbereich umgesetzt werden.
Dazu gehört die „stufengleiche Höhergruppierung“, denn wenn sich die Aufgaben weiter entwickeln und die Tätigkeit einer höheren Entgeltgruppe zugeordnet wird, muss sich das für die Beschäftigten auch lohnen. Sie dürfen nicht ihre Erfahrungsstufe verlieren.
Merbitz betonte: “Die absurde Situation, dass viele Beschäftigte durch eine Höhergruppierung Einkommens-verluste erleiden, muss dringend beendet werden.“
Ein Verhandlungsthema war die GEW-Forderung nach einer zügigen Einführung der Paralleltabelle für die tarifliche Eingruppierung angestellter Lehrkräfte. Durch die Paralleltabelle soll den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 die entsprechende Entgeltgruppe (A12 = E12, A11 = E11, usw.) zugeordnet werden. Bislang gilt eine schlechtere Zuordnung.
Hier zeigte sich die TdL grundsätzlich gesprächsbereit, hinsichtlich des zeitlichen Horizonts liegen die Positionen aber noch weit auseinander.
Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder erwartet die GEW eine Anhebung auf das höhere Bezahlungsniveau der Kolleginnen und Kollegen bei den Kommunen. Hierzu zeigte sich die TdL ebenfalls verhandlungsbereit.
Es ist aber noch viel Detailarbeit nötig, damit sich aus der Überleitung der Beschäftigten in eine andere Eingruppierungssystematik und die bei den Kommunen angewandte „S-Tabelle“ nicht in Einzelfällen Nachteile ergeben.
Potsdam, den 07. Februar 2019 – Oliver Brüchert – GEW Hauptvorstand 60489 Frankfurt – Tel. 069-78973-0
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