Was wird gewählt?
Am 10. und 11.März finden in den Dienststellen des Landes die Personalratswahlen für den Bereich der Schulen statt.
Die Beschäftigten wählen ihre Personalvertretungen:
- in der Dienststelle => Schulpersonalrat (SPR)
- in der Landesschulbehörde => Schulbezirkspersonalrat (SBPR)
- im Kultusministerium => Schulhauptpersonalrat (SHPR)
Es wird daher drei farblich unterschiedliche Wahlzettel geben.
Auf den Wahlzetteln des Schulbezirkspersonalrates und auf denen des Schulhauptpersonalrates (sowie auf einigen der Schulpersonalräte) wird es mehrere Listen geben. Die GEW hat jeweils eine eigene Liste für die Beamtinnen und Beamten sowie für die Arbeitnehmer*innen (Frauen/ Männer) eingereicht.
Parallel dazu wird in den Studienseminaren neben dem SBPR und dem SHPR der Auszubildendenpersonalrat gewählt.
Schulpersonalräte und Schulbezirkspersonalräte arbeiten engen zusammen!
- Einstellungen
- Versetzungen
- Abordnungen
- Besetzung von Funktionsstellen
Es gibt viele gute Gründe, GEW zu wählen … !
Die GEW ist nicht nur die größte Bildungsgewerkschaft, sondern auch die einzige, in der sich Tarifbeschäftigte und Beamt*innen aller Schulformen gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen starkmachen.
Daher hat die GEW auf ihren Listen die Expertise aller Schulformen und aller Berufsgruppen, wie Therapeut*innen, Schulassistent*innen, Pädago-
gischen Mitarbeiter*innen, Lehrkräften oder Erzieher*innen.
GEW – Personalräte
sind bestens informiert und rechtlich geschult, weil sie auf die Unterstützung und Zuarbeit durch ihre Gewerkschaft zählen können. Sie erhalten alle Unterstützung in Form von Schulungen, Materialien und aktuellen Informationen. Dadurch werden sie als kompetente Gesprächspartner*innen angesehen, mit denen auf Augenhöhe verhandelt werden kann. Denn: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.
Wofür die GEW sich einsetzt!
Wir alle setzen uns Tag für Tag für unsere Schülerinnen und Schüler ein. Doch so bereichernd unsere Arbeit ist – sie ist auch eine große Herausforderung.
GEW-Personalräte sehen immer mehr Frühpensionierungen und durch Überlastung bedingte Erkrankungen. Auf der Suche nach Rat kommen immer häufiger junge Kolleg*innen. Die Ursache liegt auf der Hand: Die GEW-Arbeitszeit- und Belastungsstudie zeigt, dass die wöchentliche Arbeitszeit massiv überschritten wird.
Wie viel Arbeit verträgt der Mensch?
Von der 40-Stunden-Woche über Erholungszeiten bis zum Teilzeiterlass: Wie viel Belastung Beschäftigte ertragen können und müssen, ist in einer Vielzahl von Gesetzen, Erlassen und Verordnungen ausreichend festgelegt. Nur: Warum werden diese Regelungen in Schulen so oft nicht eingehalten und durchgesetzt?
Nur wenn Vorschriften auch wirklich gelten, sind ein erfülltes Berufsleben und ein gesunder Eintritt in die Pension/ Rente möglich. Permanente Überlastung ist nicht nur gesundheitsschädlich – Erkrankungen und Frühpensionierungen sind auch unwirtschaftlich. Neben verbesserten Lehr- und Lernbedingungen tritt die GEW daher besonders für die Gesunderhaltung im Beruf ein. Unsere Hauptaufgabe ist, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen bei allen Dienststellenleitungen und auf allen Ebenen immer wieder in den Mittelpunkt zu stellen. Dafür kämpfen GEW-Personalräte und -wenn nötig- auch ihre Juristinnen.
UND DAS FÜR UNS ALLE
- Lehrkräfte
- Pädagogisches, therapeutisches und technisches Fachpersonal
- Schulleitungen
- Schulsozialarbeiter*innen
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