2023 – was wird es bringen?

Die Maßnahmen des Aktionsprogramms „Startklar in die Zukunft“, die aus Landesmitteln finanziert werden, enden zum Jahresende 2022. 

Für das nächste Jahr können nur noch Mittel ausgezahlt werden, für die ein Zuwendungsbescheid bis zum 31.12.2022 vorliegt. Personalmaßnahmen waren bis zum 15.10.2022 zu beantragen, damit Arbeits- oder Änderungsverträge noch bis zum Jahresende geschlossen werden können.

Im aktuellen Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass eine Verlängerung des Programms beabsichtigt ist. Weiterhin werden personelle Entfristungen angestrebt. Eine Aussage, die Hoffnung macht, aber gleichzeitig nur der Anfang sein kann. 

Langfristig muss die neue Landesregierung hier einen besonderen Fokus haben. 

Befristete Arbeitsverhältnisse im Bereich der pädagogischen und therapeutischen Fachkräfte sowie der Schulsozialarbeit sind aufgrund des enormen Fachkräftemangels keine Alternative.

Unsere Forderungen bleiben deshalb bestehen:

  • lukrative Vollzeitstellen für pädagogische, therapeutische Fachkräfte und Schulsozialarbeiter*innen
  • Einführung einer dynamischen Zulage für therapeutische Fachkräfte
  • Ausbau der Schulsozialarbeit
  • mehr pädagogische und therapeutische Fachkräfte an Förderschulen
  • Erhöhung des Personalbudgets an Grundschulen
  • Förderung der multiprofessionellen Zusammenarbeit

Wir bleiben dran!

von Roland Schörnig