Befristete Arbeitsverträge wegen Schüler*innen-Betreuung: Klage bis zum 21. Januar 2025 einlegen
Vor dem Arbeitsgericht Göttingen ist derzeit ein Verfahren einer Kollegin anhängig, die gegen die Befristung ihres Arbeitsvertrages mit dem Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs zur Betreuung ukrainischer Schüler*innen klagt. Der Arbeitsvertrag läuft zum 31.12.2024 aus.
17.12.2024 – Landesrechtsstelle
Das Land Niedersachsen hatte sich zunächst auf einen Vergleich mit der Klägerin eingelassen, diesen aber inzwischen widerrufen. Mit einem Urteil ist erst in der zweiten Kalenderwoche des Jahres 2025 zu rechnen. In der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin jedoch bereits anklingen lassen, dass sie, sollte ein Urteil ergehen, zu Gunsten der Klägerin entscheiden würde.
Wir möchten daher bereits jetzt alle Kolleg*innen, die ebenfalls im Rahmen eines befristeten Vertrags mit dem Sachgrund des vorübergehenden Bedarfs zur Betreuung ukrainischer Schüler*innen bis zum 31.12.2024 beschäftigt sind, auffordern, gegen die Beendigung dieses Arbeitsvertrages vorzugehen. Die Klage muss bis zum 21.01.2025 beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Alle betroffenen Kolleg*innen, die Mitglied der GEW sind, erhalten Rechtsschutz für die Klagen und sollten sich möglichst unverzüglich an unsere Landesrechtsstelle wenden! Sie erreichen uns am besten über unsere E-Mail-Adresse: rs@gew-nds.de.
Das zu erwartende Urteil könnte auch auf am 31.12.2024 auslaufende Arbeitsverträge, die aufgrund anderer Programme abgeschlossen worden sind, Auswirkungen haben. Hiervon betroffene Kolleg*innen sollten sich umgehend an die Rechtsstelle der GEW Niedersachsen wenden.