Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
Die Bundesregierung zieht im dritten Bericht zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) eine positive Bilanz. Doch die GEW warnt eindringlich vor einem drohenden pädagogischen Qualitätsverlust.
04.12.25
Weniger als neun Monate vor Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder zieht die Bundesregierung in ihrem dritten Bericht zum Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) eine positive Zwischenbilanz. Die GEW begrüßt, dass der Ausbau weiter voranschreitet, warnt jedoch eindringlich vor einem drohenden Qualitätsverlust durch Fachkräftemangel, unklare Zuständigkeiten und mangelnde Datenalge sowie fehlender struktureller Verlässlichkeit.
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