MigrationsschülerInnen im Fachpraxisunterricht an Berufsbildenden Schulen

Bericht über die Tagung der AG Fachpraxislehrkräfte Weser-Ems

Erfahrungen mit Migrationsschülerinnen haben die Fachpraxislehrkräfte bereits seit  Ende der 1990iger Jahre gesammelt. Zu der Zeit kamen infolge des Jugoslawienkrieges u.a. serbische, kroatische und albanische Schülerinnen und Schüler zu uns in den Unterricht. Zudem trafen die Aussiedler aus Russland, der Ukraine und Kasachstan usw. hier ein. Somit bildete sich eine multikulturelle Schülerschaft, die natürlich auch den Fachpraxisunterricht in den Klassen der Berufsbildenden Schulen beeinflusste.

Aktuell wird unser Unterricht von Migrationsschülern  aus Syrien, Afghanistan und Irak, aber auch von Schülerinnen und Schülern aus Bulgarien, Rumänien, Polen, Litauen usw.  besucht.

Im  fachpraktischen Unterricht erhalten die Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsklassen wöchentlich bis zu 18 Stunden fachpraktischen Unterricht. Dieser  wird  üblicherweise in Blöcken zu je sechs Stunden am Stück erteilt. Das bedeutet, positiv formuliert, Hochleistungssport für die Fachpraxislehrkräfte!  Nicht nur  Arbeitsabläufe und Herstellungsprozesse sollen vermittelt werden. Die Handhabung und der Einsatz von Maschinen und Werkzeugen  unter Beachtung der Sicherheitsvorschriften sollen eingeübt und  natürlich sollen damit zusammenhängend auch die Fachbegriffe gelernt werden („sprachsensibler Fachpraxisunterricht“). Darüber hinaus müssen auch die Praktikumsvorbereitung und -betreuung geleistet werden. Auch dies übernehmen in der Regel die Fachpraxislehrkräfte. Sie sind folglich auch erste AnsprechpartnerInnen für die Betriebe.

Bereits im Vorfeld des Praktikums ergeben sich die ersten Fragen:

Dürfen MigrationsschülerInnen eigentlich ein Schulpraktikum ableisten? Darf die/der MigrationsschülerIn einfach in dem Betrieb für eine Praktikumsstelle angenommen werden? Ist das mit einer Aufenthaltsduldung möglich? Oder ist dafür eine Arbeitserlaubnis erforderlich? Was bedeutet eigentlich genau Arbeitserlaubnis? Sind die MigrationsschülerInnen damit örtlich gebunden? Und woraus geht überhaupt hervor, dass jemand eine Arbeitserlaubnis hat?

Zusätzliche Fragen schließen sich an, wenn Betriebe daran interessiert sind, den/die MigrationsschülerIn in ein reguläres Ausbildungsverhältnis zu übernehmen:

An welche besonderen/abweichenden Voraussetzungen ist der Ausbildungsplatz für ein/e MigrationsschülerIn gebunden? Was bedeutet Ausbildungsduldung genau? Wo müssen sich potentielle Arbeitgeber informieren? Was bedeuten eigentlich Asylrecht und Flüchtlingsschutz? Darf die/der Migrations-Azubi nach der Ausbildung hier bleiben und weiterarbeiten? Was bedeutet Härtefallregelung und wann ergibt sich ein Bleiberecht? Was passiert, wenn die Ausbildung abgebrochen wird?

Zu diesen Fragen und vielen weiteren erklärte und referierte uns  Herr Bernd Tobiassen, Diplom-Sozialarbeiter und Diplom-Pädagoge. Er ist beim Landkreis Aurich in der Migrations- und Flüchtlingsberatung und als Fachberater für Eingaben an die Niedersächsische Härtefallkommission tätig.

Bei Interesse kann der Vortrag von Herrn Tobiassen  bei der AG Fachpraxislehrkräfte angefordert werden.

Für den Nachmittags-Teil unserer Tagung hatten wir als Referenten Herrn Michael Ackermann, Polizeioberkommissar beim 4. Fachkommissariat Oldenburg-Stadt/Ammerland,eingeladen mit der Bitte, uns einen Sensibilisierungsvortrag zum Thema Islamismus und Salafismuszu halten. Herr Ackermann erklärte die Begrifflichkeiten Islamismus, Salafismus, Fundamentalismus, Extremismus, Dschihad-(ismus) und arbeitete die Unterschiede heraus. Dieses wurde durch das Zeigen von Videosequenzen unterstützt.

Wir lernten dabei auch die verschiedenen Ebenen der Radikalisierung kennen. Denn wir Fachpraxislehrkräfte sollten an bestimmten Merkmalen erkennen können, wann und womit eine Radikalisierung anfängt. Im Anschluss an seinen Vortrag ging Herr Ackermann noch auf unsere Fragen und Anmerkungen ein.

Informationsmaterial und Broschüren zu den verschiedenen Themen können wir noch bereitstellen.

 

Fazit: Es war wieder einmal eine interessante und informative Tagung, die von den Teilnehmern als insgesamt sehr gelungen bewertet wurde.

 

Die nächste Tagung der AG Fachpraxislehrkräfte soll im Frühjahr 2019 stattfinden und ist für den 28.02/01.03.2018 in Bad Zwischenahn geplant. Dazu konnten wir bereits die GEW-Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der GEW Niedersachsen Frau Heidi Schuldt gewinnen.

Nähere Informationen sind unter unserer Homepage https://gewweserems.de/category/fachgruppe/fg-fachpraxis/zu finden oder direkt unter

der E-Mailadresse fachpraxis@gewweserems.de anzufordern.

 

25 TeilnehmerInnen aus ganz Niedersachsen.

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