Entgelttabelle TARIFVERTRAG DER LÄNDER inklusive SOZIAL- UND ERZIEHUNGSDIENST

Die Ländertarifrunde 2023 liegt schon einige Monate zurück. Die Tabellenwerte ändern sich
jetzt zum 01. November 2024.
Die Tabellenentgelte steigen dann in allen Entgeltgruppen um 200 Euro.
Ebenfalls mit dem Novembergehalt erfolgt die Auszahlung der Jahressonderzahlung – Weihnachtsgeld!
Ein weiterer Erhöhungsschritt erfolgt zum 01. Februar 2025. Dann steigen die Entgelte um weitere 5,5 Prozent.
Auch die Entgelte für Praktikant*innen im Anerkennungsjahr für die Sozial- und Erziehungsberufe ändern sich und sind in der Tabelle zu finden.

Hier die aktuellen Entgelttabellen herunterladen:

Der Abschluss im Überblick

  • 1.800 Euro einmalige Inflationsausgleichszahlung, eine steuer- und abgabenfrei
    Auszahlung soll schnellstmöglich erfolgen. 
  • Januar bis Oktober 2024: weitere 120 Euro monatliche Inflationsausgleichszahlungen, steuer- und abgabenfrei
  • ab 1. November 2024: Erhöhung der Tabellenwerte um 200 Euro
  • ab 1. Februar 2025: Erhöhung der Tabellenwert um weitere 5,5 Prozent.
  • Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.  
  • Die Laufzeit des Tarifvertrages beträgt 25 Monate: 01.10.2023 – 31.10.2025
  • Sozial- und Erziehungsdienst: Angleichung der Stufenlaufzeiten der S-Tabelle an die allgemeine Entgelttabelle. 
  • Einstieg in einen Tarifvertrag für studentische Beschäftigte. Das ist zwar noch kein Tarifvertrag, aber zum ersten Mal werden damit die Arbeitsbedingungen der studentischen Beschäftigten nicht einseitig vom Arbeitgeber festgelegt, sondern mit den Gewerkschaften verhandelt. Das ist ein wichtiger Schritt!

Für wen gilt der Tarifabschluss?

Der Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst der Länder gilt für etwa 1,25 Millionen Tarifbeschäftigte in 15 Bundesländern. Auch die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder und die Beschäftigten an Hochschulen bekommen die Sonderzahlungen und Gehaltserhöhungen.

Gilt der Tarifvertrag auch für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst?

Das Ergebnis gilt für alle Beschäftigten, für die der Länder-Tarifvertrag der Länder (TV-L) gilt – auch für die Kolleginnen und Kollegen im Sozial- und Erziehungsdienst der Länder.
Auch sie profitieren von den ausgehandelten Gehaltserhöhungen von 200 Euro (Sockelbetrag) ab dem 1. November 2024 plus 5,5 Prozent ab dem 1. Februar 2025.
Werden mit den beiden Erhöhungsschritten keine 340 Euro erreicht, wird die Gehaltssteigerung zum 1. Februar 2025 auf 340 Euro gesetzt.  

Was erhalten die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst sonst noch?

Die Gewerkschaften erreichten in den Tarifverhandlungen eine Verkürzung der Stufenlaufzeiten zum 1. Oktober 2024.
Die bisher abweichenden Stufenlaufzeiten im Sozial- und Erziehungsdienst werden aufgehoben.
Das heißt für Beschäftigte mit bislang verlängerten Stufenlaufzeiten, die am 1. Oktober 2024 in
Stufe 2 eine Stufenlaufzeit von zwei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der
Stufe 3 zugeordnet.

Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 in Stufe 3 eine Stufenlaufzeit von mehr als drei Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 4 zugeordnet.

Für Beschäftigte, die am 1. Oktober 2024 bereits in den Stufen 4 bis 6 sind, ändert sich nichts.

Außerdem werden ab dem 1. Oktober 2024 für Beschäftigte der S4 Fallgruppe 3 und S8b Fallgruppe 3 die Stufen 5 und 6 geöffnet.
Es erfolgt zum 1. Oktober 2024 eine Zuordnung in Stufe 5, wenn man bereits 4 Jahre in Stufe 4 absolviert hat.

Für Beschäftigte der S8b Fallgruppen 1 und 2 gilt, dass eine Zuordnung in Stufe 5 erfolgt, wenn man bereits 4 Jahre in Stufe 4 zum 1. Oktober 2024 absolviert hat.
Eine Zuordnung in Stufe 6 erfolgt, wenn man am 1. Oktober 2024 bereits fiktiv die Stufe 5 durchlaufen hat, d.h. bereits 9 Jahre lang in der bisherigen Endstufe 4 war.

Die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst werden also mit den anderen Länder-Beschäftigten gleichgestellt!
Zukünftig haben alle Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst die gleichen Stufenlaufzeiten – und das mit dem Oktober 2024 sogar zeitgleich!

Wird es besondere Entgeltregelungen für die Beschäftigten in Gesundheitsberufen, die in Niedersächsischen Schulen tätig sind, geben?

Die therapeutischen Fachkräfte an den Schulen profitieren von den Entgelterhöhungen und Einmalzahlungen in gleicher Weise wie alle Tarifbeschäftigten. Leider ist es nicht gelungen, eine Überleitung der therapeutischen Fachkräfte in den Sozial- und Erziehungsdienst durchzusetzen.
Die GEW Niedersachsen ist im engen Austausch mit dem niedersächsischen Finanzminister, um hier eine Lösung zu finden.  

Was ist mit der Entgeltordnung für tarifbeschäftigte Lehrkräfte?

Es gibt eine Zusage der TdL, im Jahr 2024 über die Weiterentwicklung der Entgeltordnung zu verhandeln.

Was ist mit einem Tarifvertrag für studentische Beschäftigte?

Im Einigungspapier wurde vereinbart, das Mindeststundenentgelt ab dem Sommersemester 2024 auf 13,25 Euro und ab dem Sommersemester 2025 auf 13,98 Euro als Mindestentgelt zu erhöhen.
Die Regellaufzeit für einen Arbeitsvertrag beträgt ein Jahr, für begründete Ausnahmefälle können kürzere und längere Zeiträume vereinbart werden.

Außerdem haben die Tarifvertragsparteien vereinbart, in der nächsten Tarifrunde diese Arbeitsbedingungen erneut zu verhandeln.
Die GEW wird sich auch weiterhin dafür einsetzen, dass aus dem Einstieg ein echter Tarifvertrag wird.

Was bedeutet der Tarifabschluss für die Beamtinnen und Beamten?

Die Arbeitgeber sicherten am Ende der Tarifverhandlungen zu, das Tarifergebnis zeit- und wirkungsgleich auf die Beamtinnen und Beamten der Länder und die Versorgungsempfänger*innen zu übertragen.

Auf der Plenarsitzung des Nieders. Landtags wurde am 25.09 beschlossen, dass die Besoldung und Versorgungsbezüge analog zum TV-L ab 01. November erhöht werden (siehe oben).

Die Umgruppierung der tarifbeschäftigten Lehrkräfte ist zum 01.08.2024 erfolgt. Entweder von der EG 10 in die EG 12 oder von der EG 11 in die EG 13.
Das Verfahren der Umgruppierung erfolgt nach § 17 Abs.4 des Tarifvertrages der Länder.
Für Nachfragen und ggf. Einzelberatung bitte mit dem GEW Tarifsekretär a.karrasch@gew-nds.de Kontakt aufnehmen.

Zum 01.08.2024 gibt es die Umgruppierung von der EG 9a in die EG 9b.
Auch dieses Verfahren geschieht auf der Grundlage vom § 17 Abs. 4 des Tarifvertrages der Länder. Schwierigkeiten gibt es eventuell mit der Stufenzugehörigkeit.
Für Nachfragen und ggf. Einzelberatung steht unser Tarifsekretär im GEW Landesverband gerne zur Verfügung: a.karrasch@gew-nds.de 

Die Landesregierung hat leider keine Veränderungen für die bestehenden Inhaber von Funktionsstellen vorgenommen. Unser Arbeitgeber das Land Niedersachsen hat angekündigt, 300 Funktionsstellen neu auszuschreiben. Die Inhalte der Ausschreibung sind zurzeit nicht bekannt. Wann dies passieren wird, ob dies für frei werdende Stellen gilt oder ein Angebot für jetzige Funktionsstelleninhaber sein soll, ist unklar.
Die GEW ist in dieser Problematik intensiv mit der Landesregierung im Gespräch. Auch hier ist für Rückfragen und Einzelfallberatung der o.g. Kollege a.karrasch@gew-nds.de zuständig.

Wann startet die nächste Länder-Tarifrunde?

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben sich für eine Laufzeit bis zum 31. Oktober 2025 geeinigt.
 Bis zu diesem Datum können die Entgelttabellen nicht gekündigt werden und es herrscht Friedenspflicht. Das heißt es darf nicht für weitere Lohnerhöhungen gestreikt werden.
Ab dem 1. November 2025 steht die nächste Tarifrunde im öffentlichen Dienst der Länder an.

Wer kann mir weitere Fragen beantworten?

Das Team Referat Tarifpolitik aus dem GEW Bezirk Weser-Ems beantwortet auch weiterhin Fragen zu den aktuellen Tarifergebnissen Bitte meldet euch gerne – nur nicht in den Ferien ☺

Roland.Schoernig@gewweserems.de                                  Hendrik.Brechters@gewweserems.de 

                    04955 – 9867857                                                      04934 – 4958876 

                                                           Rita.Vogt@gewweserems.de 

                                                                    04402 – 869921

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