Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Niedersachsen ab 2026

Ab dem Schuljahr 2026/ 2027 kommt eine bedeutende Veränderung auf die Grundschulen in Niedersachsen zu: Ein bundesweiter Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter wird stufenweise eingeführt. Viele sprechen von „Ganztagsbetreuung“, die gesetzliche Formulierung lautet jedoch „Ganztagsförderung“. Doch was steckt eigentlich dahinter, und welche Auswirkungen hat das für Kinder, Eltern und Schulen?


Der Rechtsanspruch: Mehr als nur Aufsicht

Der Begriff „Ganztagsbetreuung“ weckt bei manchen die Sorge, dass es lediglich um die reine Aufsicht von Kindern geht. Die offizielle, gesetzliche Formulierung als „Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung“ (verankert im Achten Sozialgesetzbuch, SGB VIII, § 24 Abs. 4) macht jedoch deutlich: Es geht um ein umfassendes und qualifiziertes Angebot, das weit über eine bloße Beaufsichtigung hinausgehen sollte.

Die GEW betont hierbei, dass es bei der „Ganztagsförderung“ nicht um ein reines Betreuungsprogramm gehen darf. Vielmehr muss es das Ziel sein, den Kindern eine ganzheitliche Bildung, Betreuung und Förderung zu ermöglichen, und zwar mit dem Fokus auf Qualität. Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, formuliert es klar: „Kinder haben ein Recht auf gute Bildung, auf stabileBeziehungen und auf qualifiziertes Personal.“ Die GEW weist darauf hin, dass nur, „wenn Kinder in Schule und Jugendhilfe verlässlich begleitet werden, wird der Rechtsanspruch auch zu einem Rechtsanspruch auf gute Bildung.“

In der Praxis bedeutet dieser Anspruch, dass Kinder im Grundschulalter (vom Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe) einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung haben. In Niedersachsen wird dies primär in den Ganztagsgrundschulen umgesetzt. Ziel ist eine ganzheitliche Bildung, Betreuung und Förderung der Kinder.

Der Umfang des Rechtsanspruchs: Wann und wie lange?

Der Rechtsanspruch wird schrittweise eingeführt:

Ab August 2026: Alle Schülerinnen und Schüler der ersten Klassenstufe erhalten diesen Anspruch.

In den darauffolgenden Jahren: Der Anspruch wird jahrgangsweise aufsteigend für die Klassenstufen zwei bis vier erweitert.

Ab dem Schuljahr 2029/30: Alle Grundschulkinder haben einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung.

Dieser Anspruch besteht an fünf Werktagen pro Woche im Umfang von acht Stunden täglich. Er gilt nicht nur für Kinder in regulären Grundschulen, sondern auch für jene, die eine Förderschule im Primarbereich besuchen. Kinder im Schulkindergarten sind zum Zeitpunkt des Rechtsanspruchs noch nicht eingeschlossen, da der Anspruch erst ab dem eigentlichen Schuleintritt gilt.

Was bedeutet „ganztägig“ in der Praxis?

Die acht Stunden umfassen eine ganzheitliche Tagesgestaltung, die den Unterricht sowie außerunterrichtliche Angebote integriert. Das bedeutet, es handelt es sich um eine Verzahnung von Bildung und Betreuung, die unter anderem folgende Elemente einschließt:

Unterricht: Der reguläre Schulunterricht.

Mittagsverpflegung: Eine warme Mahlzeit gehört zum Ganztagsangebot dazu.

Pädagogische Angebote: Dazu zählen Hausaufgabenbetreuung, Lernförderung, Förderkurse, Arbeitsgemeinschaften (AGs) in Sport, Musik, Kreativität oder Naturwissenschaften, aber auch freie Spiel- und Ruhephasen.

Freizeitgestaltung: Strukturierte und freie Freizeitangebote, die soziale Kompetenzen fördern.

Die Teilnahme an diesen außerunterrichtlichen Angeboten ist grundsätzlich kostenfrei, lediglich für das Mittagessen fallen in der Regel Kosten an. Anfallende Sach- und Materialkosten sind ebenfalls von den Erziehungsberechtigten zu übernehmen (nach § 71 NSchG).

Die GEW fordert hierbei, dass die Verpflegung in der Schule kostenlos sein und qualitativ hochwertig, nachhaltig sowie mindestens nach den DGE-Qualitätsstandards ausgerichtet werden muss. Ein konstanter Zugang zu Trinkwasser und gesunden Zwischenmahlzeiten ist zu gewährleisten, und die Gestaltung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe zu begreifen.

Außerdem fordert die GEW grundsätzlich mehr Zeit für eine inklusive Pädagogik mit sinnvollen pädagogischen Wechseln von Lernsettings, Persönlichkeitsentfaltung sowie Bewegung, Spiel, Entspannung und Freizeitaktivitäten. Pädagogische Fach- und Lehrkräfte in multiprofessionellen Teams benötigen feste und strukturell verankerte Zeitressourcen für Vor- und Nachbereitung der Zusammenarbeit, Qualitätsentwicklung und die Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Partnern.

Umsetzung in Niedersachsen: Flexibilität für Kommunen und Schulen

Niedersachsen setzt bei der Umsetzung auf eine flexible Ausgestaltung, die den regionalen Gegebenheiten Rechnung trägt. Es gibt nicht den einen Weg, wie der Rechtsanspruch erfüllt werden muss:

Entscheidung der Kommunen: Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Regel die Kommunen, sind für die Umsetzung verantwortlich. Sie entscheiden, an welchen Ganztagsgrundschulen der Rechtsanspruch umgesetzt wird.

Hybride Formen: Es ist nicht zwingend erforderlich, dass jede Grundschule ein eigenes, vollumfängliches Ganztagsangebot einrichtet. Hortangebote können weiterhin bestehen bleiben und sind ein möglicher Baustein zur Erfüllung des Rechtsanspruchs. Auch Kombinationen aus Ganztagsschule und Hort oder die Zusammenarbeit benachbarter Schulen sind denkbar. So könnten Schülerinnen und Schüler einer Grundschule auch an den Ganztagsangeboten einer anderen teilnehmen, sofern die beteiligten Schulträger zustimmen und die Aufsichtspflicht gewährleistet ist.

Qualitätsstandards: Für die Ganztagsgrundschulen gelten die Vorgaben des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) und die dazugehörigen Runderlasse, insbesondere „Die Arbeit in der Ganztagsschule“. Diese enthalten Qualitätsmerkmale, die sicherstellen sollen, dass die Angebote pädagogisch wertvoll sind und die Interessen, Neigungen und Kompetenzen der Kinder gefördert werden.

An dieser Stelle weist die GEW darauf hin, dass der Gesetzgeber bislang darauf verzichtet hat, eindeutige und verbindliche Qualitätskriterien für Bildung, Betreuung und Erziehung im Ganztag zu formulieren. Die GEW fordert, solche Kriterien klar zu definieren und dass Kinderrechte und -schutz ins Zentrum rücken und als handlungsleitender Rahmen in allen Landesschulgesetzen verankert werden, um einen zukunftsorientierten rechtlichen Rahmen zu gewährleisten. Die GEW warnt davor, dass der Ausbau oft auf Kosten der Qualität gehen könnte und dass ein Qualitätsverlust durch Fachkräftemangel, unklare Zuständigkeiten und mangelnde Datengrundlage droht.

Finanzierung und Personal: Die Unterstützung des Bundes und des Landes

Der Bund unterstützt den Ausbau der Ganztagsangebote mit erheblichen Finanzhilfen:

Investitionsprogramme: Insgesamt 3,5 Milliarden Euro wurden für Investitionen in ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote bereitgestellt. Niedersachsen hat aus diesen Programmen Mittel in dreistelliger Millionenhöhe erhalten, um den Ausbau von Ganztagsgrundschulen und die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze zu fördern.

Betriebskosten: Ab dem Jahr 2026 stellt der Bund zudem aufsteigend Mittel zum teilweisen Ausgleich der laufenden Belastungen für die Länder zur Verfügung. Das Land Niedersachsen plant, einen Teil dieser Mittel (ab 2030 voraussichtlich rund 12 Mio. Euro jährlich) an die Kommunen weiterzureichen.

Die GEW fordert eine nachhaltige und gerechte Finanzierung des Ganztags. Dies bedeutet, dass die Verteilung der Bundesmittel nach sozialen Indikatoren erfolgen und dort ankommen muss, wo sie am dringendsten gebraucht werden, insbesondere in benachteiligten Stadtvierteln, Regionen und Schulen. Zudem ist eine langfristige Planungssicherheit über 2027 hinaus notwendig.

Für die Gestaltung der außerunterrichtlichen Angebote setzt Niedersachsen auf eine multiprofessionelle Ausstattung. Das bedeutet, neben Lehrkräften können auch pädagogische Fachkräfte und weitere Kooperationspartner (z. B. aus Sportvereinen, Musikschulen oder Jugendverbänden) eingebunden werden. Das Land sorgt für die notwendigen personellen Ressourcen in den Ganztagsgrundschulen und wird das Angebot an Qualifizierungs- und Fortbildungsmöglichkeiten für das Personal erweitern.

Hierzu fordert die GEW multiprofessionelle Teams als Motor der Ganztagsentwicklung. Die verschiedenen Professionen (Lehrkräfte, Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen,Therapeut*innen etc.) sollen ihre Kompetenzen einbringen. Die Kooperation muss durch ausreichend Zeit für Absprachen, Teamsitzungen und Fortbildungen sichergestellt werden. Die GEW mahnt eine hohe Qualität in Ausbildung, Qualifikation, Fort- und Weiterbildung an. Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen sich an den Rahmenvereinbarungen der Kultusministerkonferenz und den Deutschen Qualifikationsrahmen halten und bereichsübergreifend sein. Es werden bundesweit verbindliche Regelungen zur Anerkennung von Qualifikationen und Kompetenzen gefordert.

Des Weiteren hebt die GEW die Notwendigkeit von guten Arbeits- und Rahmenbedingungen für alle Beschäftigten im Ganztag hervor. Dies umfasst existenzsichernde Arbeitsverhältnisse, eine Bezahlung nach Beamtenbesoldung oder den Tarifverträgen der Länder bzw. von Bund und Kommunen sowie eine gute Personalausstattung mit Vertretungsreserven und lernförderliche Klassengrößen. 

Wichtige weitere Aspekte

Räumlichkeiten: Für die Umsetzung des Rechtsanspruchs sind entsprechende Räumlichkeiten erforderlich. Die Organisation und Nutzung der Räume wird in einem pädagogischen Konzept festgelegt. Ganztagsangebote können bei pädagogischer und organisatorischer Eignung auch in Klassenräumen stattfinden. Es gibt jedoch keine grundsätzliche Pflicht für Kommunen, eine Mensa zu bauen; alternative Lösungen sind möglich, sofern die hygienerechtlichen Vorschriften eingehalten werden.

Die GEW fordert hier, gemeinsam geplante und gestaltete Lern- und Lebensräume zu entwickeln. Diese müssen pädagogisch sinnvoll, inklusiv und kindorientiert sein und Spiel-, Sozial- und Therapieräume sowie Rückzugs-, Bewegungs- und Erholungsräume umfassen. Auch Arbeits-, Team-, Beratungs- und Besprechungsräume für das Personal und die Zusammenarbeit mit Eltern sind essentiell. Raumkonzepte sollen gemeinsam von allen Akteur*innen geplant und gestaltet werden.

Ferienbetreuung: Die Ferienbetreuung fällt nicht in die Zuständigkeit der Ganztagsgrundschule, sondern liegt weiterhin in der Verantwortung der örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Schülerbeförderung: Die Beförderung der Schülerinnen und Schüler ist eine originäre Aufgabe der Schulträger.

Sicherheit und Versicherung: Der Versicherungsschutz (gesetzliche Unfallversicherung) besteht analog zum Schulbetrieb auch während der Ganztagsangebote, da es sich um eine schulische Veranstaltung handelt.

Weitere GEW-Forderungen

Zusammenarbeit und Vernetzung: Die GEW betont die Wichtigkeit, dass Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte ein gemeinsames Bildungsverständnis erarbeiten, um eine ganzheitliche Bildung zu ermöglichen. Außerdem wird gefordert, Netzwerke im Sozialraum zu nutzen und auszubauen um Schule als Lebens- und Lernort zu öffnen und Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu stärken.

Demokratie und Partizipation: Die GEW fordert, Demokratie mit Leben zu füllen. Kinder haben Grundrechte, die durch partizipative Strukturen und Beteiligungsmöglichkeiten umgesetzt werden müssen. Transparenz und Verbindlichkeit sind hierbei entscheidend.

Geschlechtergerechtigkeit: Die GEW sieht den Ausbau von Ganztagsgrundschulen als eine Chance, Geschlechtergerechtigkeit zu fördern, indem die Doppelbelastung von Frauen verringert und die eigenständige Existenzsicherung gestärkt wird. Ein inklusiver Ganztag soll zudem eine geschlechtergerechte und vorurteilsbewusste Pädagogik unterstützen.

Planungsgrundlagen: Die GEW fordert eine datenbasierte Planungsgrundlage zur Umsetzung des Rechtsanspruchs, um den quantitativen und qualitativen Ausbau der personellen Infrastruktur sicherzustellen. Es müssen Daten gesammelt werden, wie viele Kinder die Angebote nutzen und welche Fachkräfte tätig sind, um eine evaluationsfähige Datengrundlage zu erhalten.

Steuerung und Begleitung: Die GEW fordert eine Professionalisierung der Steuerungsebenen, um die Verzahnung und Kooperation zwischen Schulentwicklung, Kinder- und Jugendhilfeplanung zu etablieren. Qualitätsentwicklung, -sicherung und -evaluation sind hierbei von großer Bedeutung. Außerdem ist es erforderlich,  Begleitung, Orientierung und Vertrauen aufzubauen, indem Schulaufsichtsbehörden und Landesjugendämter ihre Rollen anpassen und gemeinsame Austauschformate auf Ebene der übergeordneten Landesbehörden eingeführt werden.

Zum Schluss!

Die GEW Weser Ems hat auf den diesjährigen Herbstschulungen für Personalräte bereits eine Reihe von Fragen der Kolleginnen und Kollegen zum Thema „Ganztag 2026“ gesammelt. In Kürze wird auf unserer Homepage eine Seite mit FAQs erscheinen, die in den nächsten Wochen und Monaten kontinuierlich erweitert wird.

Quellen: https://www.gew.de/aktuelles/detailseite/ganztag-braucht-qualitaet-personal-und-verlaesslichkeit ,

https://bildungsportal-niedersachsen.de/ganztag/grundlagen-ganztagsschule/rechtsanspruch-auf-ganztagsschule-fuer-kinder-im-grundschulalter/ra-test-2