Stellen – sozialpädagogische Fachkräfte an HS, RS, OBS, IGS, KGS
Um den Bildungsauftrag der Schulen nach §2 NSchG umsetzten zu können, werden an vielen Schulen sozialpädagogische Fachkräfte eingestellt, damit multiprofessionelle Teams entstehen. Durch das Auslaufen des Hauptschulprofilierungsprogrammes zum 31.12.2016 hat die Landesregierung an vielen Schulen Stellen für sozialpädagogische Fachkräfte ausgeschrieben.
Die Stellen sind unbefristet und sollen bis auf wenige Ausnahmen, einer Schule zugeordnet werden. Die Vergütung erfolgt nach E9 TV-L. Vordienstzeiten können im Rahmen der Einstufung angerechnet werden. Diese Anrechnung ist in jedem Einzelfall zu prüfen. Sollte es Zweifel an der Stufenzuordnung geben, sollte immer der Kontakt zum SBR aufgenommen werden, damit wir in dort anhand er Unterlagen die Zuordnung nachvollziehen können.
Die dienstrechtlichen Befugnisse für die Einstellungen liegen bei der Landesschulbehörde (NLSchB), dorthin haben die Bewerberinnen und Bewerber auch ihre Bewerbungsunterlagen geschickt. Die NLSchB überprüft die Bewerbungsfähigkeit und erstellt für jede Schule eine Synopse über die Bewerbungen. Diese geht dann mit den Bewerbungsunterlagen in die Schulen.
In der Schule wird eine Auswahlkommission gebildet, die aus der Synopse auswählt, wer zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen werden soll. Schwerbehinderte Bewerber/innen sind immer einzuladen. Anfang September sollen die Synopsen nach Möglichkeit in die Schulen geschickt werden.
Der SBPR, die Gleichstellungsbeauftragte (GL an der Landesschulbehörde und die Bezirksvertrauensperson für Schwerbehinderte (BVS) werden über die Einladungen informiert und können beratend an den Vorstellungsgesprächen teilnehmen.
Die Vorstellungsgespräche selbst finden in der Schule unter Beteiligung des SPR, der Gleichstellungsbeauftragten der Schule und der Vertrauensperson für Schwerbehinderte statt. Der Auswahlvorschlag wird auch entsprechend von den anwesenden Interessenvertretungen unterschrieben. Die Auswahl sollte gut begründet werden, da die NLSchB die Schlüssigkeit des Auswahlvorschlags überprüft. Wichtig ist, dass nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ausgewählt wird. Dabei ist aber nicht nur die Note sondern auch die Erfahrung im Bereich der Schulsozialarbeit ein Auswahlkriterium.
Für alle Vertragsangelegenheiten wie Einstellung, Probezeit, Teilzeitanträge Elternzeit, BEM etc. ist die NLSchB zuständig, da dort die dienstrechtlichen Befugnisse liegen.
Je nachdem welcher Stellenanteil einer Schule zugewiesen wurde, beträgt die Arbeitszeit bei einer vollen Stelle 39,8 Std, zzgl. der Einarbeitung der Ferien bedeutet dies eine wöchentliche Arbeitszeit von 46 Std. in der Unterrichtszeit. Bis zu 4 Std gelten in der Woche als Vor- und Nachbereitungszeit, sodass 42 Std soziale Arbeit in der Schule bleiben. Die Arbeitszeit ist durch das Führen eines Stundenzettels nachzuweisen. Der Urlaub ist in den Ferien zu nehmen und mit Hilfe einer Urlaubspendelkarte vor Urlaubsbeginn zu beantragen.
Arbeitsplatz Schule – Der Wissensspeicher im Netz
Der Bezirksverband Weser- Ems der GEW bietet auf der Seite personalrat.gewweserems.de aktuelle Informationen rund um den Arbeitsplatz Schule. Von A wie Abordnung bis Z wie Zusatzversorgung lassen sich über den Index in Windeseile Fragen am Computer oder Handy klären.
Solltet ihr eine Antwort zu einer Frage nicht finden, könnt ihr euch Hilfe im Forum holen. Postet einfach eure Fragestellung als neuen Beitrag. Wir kümmern uns.
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Arbeit in der Fachgruppe
Solltet Ihr Lust haben euch mit Themen zu beschäftigen, die sich der Fachgruppe RHO zuordnen lassen, meldet euch gerne. Die Fachgruppenarbeit lebt von euren Anregungen und Ideen.
Ansprechpartnerin: Melanie Esters (melanie.esters@gewweserems.de)
Der nächste Termin auf Landesebene ist der 27./28.10.2016 – Die Jahreshauptversammlung in Jeddingen wird sich ebenfalls mit der Arbeitszeit und der Arbeitsbelastung beschäftigen. Nach einem Vortrag zur Arbeitszeit- und Belastungsstudie, bieten am Nachmittag verschiedene Referenten Workshops zum Thema „Arbeiten in multiprofessionale Teams“ an.
Impressum: Fachgruppeninfo wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fachgruppe RHO des Schulbezirkspersonalrats Osnabrück herausgegeben
September 2016; Melanie Esters und Birgit Ostendorf
GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, info@gewweserems.de
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