GEW: „JA 13 für alle. Jetzt erst recht!“

06.03.2022

Frankfurt a. M. – Mit Blick auf mehrere wichtige Landtagswahlen mahnt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) die gleiche Bezahlung aller Lehrkräfte für gleichwertige Arbeit an. Die Bildungsgewerkschaft untermauerte ihre Forderung mit neuen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen: „Grundschullehrkräfte leisten genauso viel wie andere Lehrkräfte. Es gibt keine Basis für ihre schlechtere Bezahlung, die immer noch in acht Bundesländern Praxis ist“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, mit Blick auf den Equal Pay Day (EPD) am Montag. Sie machte sich dafür stark, alle voll ausgebildeten verbeamteten Lehrkräfte nach der Besoldungsgruppe A13 und alle angestellten nach der Entgeltgruppe E13 zu bezahlen – unabhängig von der Schulform, an der sie arbeiten. „Die schlechtere Bezahlung trifft insbesondere Frauen. An Grundschulen sind neun von zehn Lehrkräften Frauen“, betonte Gützkow. „Doch auch an Sekundarschulen werden Lehrkräfte in zu vielen Ländern noch nach A12/E11 bezahlt. Auch an diesen Schulformen arbeiten mehr Frauen als Männer.“

„Im schulischen Alltag bewältigen Grundschullehrkräfte auffallend hohe Anforderungen und Belastungen, vor allem mit Blick auf ihr Wissen und Können sowie auf psychosoziale Herausforderungen. Die Arbeit der Lehrkräfte an Grundschulen wird oft unterbrochen, deshalb müssen sie hoch konzentriert arbeiten“, stellte Gützkow die Ergebnisse einer repräsentativen arbeitswissenschaftlichen Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen vor. Sie arbeiteten häufig in Teams, benötigten stets viel Einfühlungsvermögen und bewältigten in erheblichem Maße belastende psychosoziale Anforderungen. Ebenfalls stark belastet seien die Lehrkräfte an Schulen, die alle allgemeinbildenden Schulabschlüsse vergeben. „Außer hohen psychosozialen Belastungen fallen bei ihnen vor allem die Anforderungen an ihre Verantwortung für die Jugendlichen an der Schwelle zu Ausbildung und Beruf ins Gewicht“, erklärte das GEW-Vorstandsmitglied.

Mit ihrem Engagement für eine bessere Bezahlung der Grundschullehrkräfte sowie der Lehrerinnen und Lehrer in der Sekundarstufe I habe die GEW, so Gützkow, in den vergangenen Jahren viel erreicht. „In der Hälfte der Bundesländer ist die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte umgesetzt“, betonte sie. „Ohne den Druck der GEW und ihrer Mitglieder wäre das nicht möglich gewesen.“ Zu den Bundesländern, die hinterherhinken, gehöre Nordrhein-Westfalen (NRW). In dem Bundesland arbeiteten fast 20 Prozent aller in Deutschland beschäftigten Lehrkräfte. Mit Blick auf die Landtagswahlen im Mai kündigte die Gewerkschafterin einen heißen Wahlkampf an: „Die Politik muss sich an die Landesverfassung halten und endlich das Besoldungsrecht der Beamtinnen und Beamten ändern.“ Gützkow erinnerte daran, dass ein juristisches Gutachten bereits vor Jahren für NRW zu dem Schluss kam: „Die unterschiedliche Eingruppierung verschiedener Lehrkräftegruppen ist aus verfassungs- und beamtenrechtlicher Perspektive nicht in Ordnung.“ In Niedersachsen werde im September gewählt. „Auch hier werden wir die überfällige Gleichbehandlung an Grund- und Sekundarschulen mit den anderen Schulformen aufs Tapet heben“, kündigte das GEW-Vorstandsmitglied an.

Info: Index für gleichwertige Arbeit: Zum EPD veröffentlichte die GEW eine arbeitswissenschaftliche Studie zur Vergleichbarkeit der Arbeitsplätze an allgemeinbildenden Schulen. In der Untersuchung und mithilfe eines anerkannten Verfahrens zur Gleichwertigkeit von Tätigkeiten gaben rund 15.000 Lehrkräfte aus allen Bundesländern (ohne Mecklenburg-Vorpommern) Antworten auf Fragen zu ihren Arbeitszeiten, Anforderungen und Belastungen. Das Institut für empirische Sozial- und Wirtschaftsforschung (INES) mit Sitz in Berlin hat diese repräsentative Lehrkräftebefragung 2021 unter GEW-Mitgliedern durchgeführt.

Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit: Für Grundschullehrkräfte gilt die Bezahlung nach Besoldungsgruppe A13 (Beamtinnen und Beamte)/ Entgeltgruppe E13 (Angestellte) in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Niedersachen zahlt A12 plus Zulage für Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I. Für Lehrkräfte der Sekundarstufe I wird in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach A13/E13 gezahlt. In Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und dem Saarland ist dies teilweise umgesetzt. In NRW wird nur nach A12/E11 gezahlt. Weitere Informationen: A13: Stand der Dinge.

Lohnlücke zwischen den Geschlechtern: Der EPD markiert den Tag, bis zu dem Frauen wegen der zu dem Einkommen der Männer klaffenden Lücke – dem sogenannten „Gender Pay Gap“ – rechnerisch unbezahlt gearbeitet haben. Ein leicht positiver Trend ist zu erkennen: Noch 2020 war der EPD am 14. März. Die statistische Lohnlücke verringerte sich seitdem von 20 auf 18 Prozent. Hier finden Sie weitere Informationen zum Equal Pay Day.

Hinweis: Dieser Artikel ist so auf der Webseite der GEW erschienen (https://www.gew.de/presse/pressemitteilungen/detailseite/gew-ja-13-fuer-alle-jetzt-erst-recht)