Keine faulen Eier – JA 13! – Jetzt

Grundschullehrer*innen und die meisten HRS-Lehrkräfte werden als Beamt*innen noch immer nach Besoldungsgruppe A 12 und als Angestellte mit EG 11 bezahlt. Damit verdienen sie weniger als ihre Kolleg*innen an anderen Schulformen, die meist nach A 13 bezahlt werden. Das muss sich ändern!

Die gesamte GEW steht hinter dieser Position für Entgeltgleichheit, für gutes Geld für gute Arbeit. Die GEW-Landesverbände sind aktiv, machen politisch Druck, mobilisieren ihre Mitglieder.

Am 11. November erinnerte die GEW Minister Tonne auch an die Aussagen der beiden Regierungsfraktionen sowie der Opposition zum Thema in deren Wahlkampf 2017. Alle vier Vertreter der Landtagsfraktionen positio-nierten sich positiv zur Angleichung der Bezahlung. Seit 2016 setzt sich die GEW bundesweit für gleiches Geld für gleichwertige Arbeit ein.

Und damit hat sie Erfolg: Grundschullehrer*innen werden in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein mittlerweile in Besoldungsgruppe A 13 bzw. Entgeltgruppe E 13 eingruppiert bzw. Stufenpläne wurden vereinbart. In Niedersachsen gibt es seit August eine Zulage für GHS-Lehrkräfte.Sollte es noch eines Beweises bedurft haben, wie unverzichtbar die Arbeit von hoch qualifizierten Lehrkräften ist? Die Corona-Pandemie erbringt tagtäglich den Beweis: Lehrer*innen sorgen dafür, dass Bildung nicht aufhört, wenn das Land stillsteht. Die Anerkennung ihrer pädagogischen Professionalität durch die Höhergruppierung in A 13/ E 13 ist überfällig!

Auch wenn es sich mit der Zulage noch um keinen Durchbruch, eher um einen ersten Schritt handelt, fußen die Ergebnisse auf dem Engagement der GEW.

Im Januar 2018 kündigte Kultusminister Tonne einen Stufenplan zur Anhebung der Besoldung von Grund-, Haupt- und Realschul-lehrern nach A 13 an.  Für das Haushaltsjahr 2019 wurden jedoch keine Mittel für die Anhebung eingestellt. Ziel der GEW bleibt ein konkreter und verbindlicher Stufenplan zur Anhebung der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen auf A 13/E 13.

Im Zuge der Corona-Krise hat die mitregierende CDU-Fraktion verlauten lassen, dass alle Vorhaben und damit auch die Angleichung auf A 13/ E 13 auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Die SPD-Fraktion spricht sich wie bisher für die Anhebung der Besoldung von GHR-Lehrkräften aus. Wegen der gegenwärtigen Haushaltslage und der massiven Ablehnung durch das CDU-geführte Finanzministerium ist zu befürchten, dass die Chancen auf eine Angleichung bis zur Landtagswahl 2022 erheblich gesunken sind. Die GEW fordert von der Landes-regierung weiterhin einen verbindlichen und über den Haushalt und das Besoldungsgesetz abgesicherten Weg zu A 13/ E 13.

Was bereits erreicht wurde: 

• Zeitlich angeglichen wurden die Lehramtsstudiengänge (10 Semester) und die Vorbereitungszeit (18 Monate); die Anforderungen für Studierende des Lehramts an Gymnasien, Grund-, Haupt- und Realschulen, Förderschulen und Berufsbildenden Schulen sind gleich.

•Am 1. Juli 2019 gab die Landesregierung nach der Haushaltsklausur bekannt, dass niedersächsische Grund-, Haupt- und Realschullehrkräfte eine monatliche Stellenzulage von 97,27 Euro ab dem 1. August 2020 erhalten werden. Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2020 wurde die Zulage in das Besoldungsgesetz aufgenommen. Das Kultusministerium hat im Einvernehmen mit dem Finanzministerium erklärt, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in E 11 (sogenannte Erfüller) die Zulage ebenfalls erhalten werden.

• Die monatliche Zulage ist am 1. August 2020 den verbeamteten Lehrkräften mit dem Lehramt GHRS an Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen und Gesamtschulen erstmalig ausgezahlt worden. Die tarifbeschäftigten Lehrkräfte, die als „Erfüller“ in der Entgeltgruppe E 11 eingruppiert sind, erhalten die Zulage ebenfalls. Die Zulage ist ruhegehaltsfähig und wird nicht auf andere Zulagen angerechnet.

• Die Landesregierung hat Gespräche und Verhandlungen zu weiteren Schritten zu A 13 angeboten.

• Die GEW hat diese Zulage als einen ersten Schritt zur Anhebung auf A 13 begrüßt und das Gesprächsangebot der Landesregierung angenommen.