Kleine Änderung – große Wirkung

Veränderter Qualifizierungserlass benachteiligt GS-Lehrkräfte

Immer mal wieder ändert das Kultusministerium bestehende Erlasse in einigen Punkten, so auch im sogenannten Qualifizierungserlass.

Eine kleine Änderung im Punkt 4.2 des Erlasses, in dem es um den Erwerb der Ergänzungsqualifikation für das Lehramt an Haupt- und Realschulen geht, hat dazu geführt, dass Lehrkräfte, die die Lehrbefähigung für das Lehramt an Grundschulen und als eines von zwei Fächern Sachunterricht haben, die Ergänzungsqualifikation für das Haupt- und Realschullehramt nicht mehr bekommen können. Denn nach dem Erlass gibt es für das Fach Sachunterricht kein Bezugsfach an Haupt- und Realschulen. Es kann also nicht einfach z.B. mit dem Fach Biologie oder Erdkunde gleichgesetzt werden.


Was sich auf den ersten Blick vielleicht nicht so dramatisch anhört, hat aber für die Kolleg*innen, die mitunter seit Jahren an Real-, Oberschulen oder KGS arbeiten, entscheidende Auswirkungen. Diese Kolleg*innen sind nicht mehr bewerbungsfähig  für die ausgeschriebenen A 13 Stellen an eben diesen Schulformen.


Besonders ärgerlich ist diese Änderung des Erlasses für alle, die schon lange an einer Real- oder Oberschule arbeiten, denn bis Ende 2019 wäre der Erwerb der Ergänzungsqaulifikation auch mit dem Fach Sachunterricht möglich gewesen. Diese Chance ist nun nicht mehr gegeben. Diese Änderung ist aus Sicht der GEW nicht nachvollziehbar und muss zurückgenommen werden. Hier liegt eine klare Benachteiligung von Grundschullehrkräften vor. Das Ausmaß der Änderungen ist erst durch die Ausschreibung der A 13-Stellen im Frühjahr 2021 und den Bewerbungen der Kolleg*innen deutlich geworden ist.