Korrektur zum kurzgefasst

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

im aktuellen kurzgefasst, was jetzt auch in Papierform in den Schulen ist, befindet sich auf der Info-Pinnwand folgende Falschinformation:

//*** Anpassung des Erlasses zur Unterrichtsorganisation
Der Erlass zur Unterrichtsorganisation ist erweitert worden und regelt nun auch, dass im Falle einer Anordnung witterungs-bedingten Unterrichtsausfalls die betroffene Schule den Schüler*innen geeignete Selbstlernangebote in analoger oder digitaler Form zu unterbreiten hat. Dafür können etablierte digitale Lernplattformen der Schule genutzt werden. Bei der Wahl des Übermittlungsformates hat die Schule sicherzustellen, dass eine gleichwertige Teilnahmemöglichkeit aller Schüler*innen besteht.

Dieser Erlass ist mit dieser Anpassung NICHT in Kraft getreten. Die Umsetzung war zwar seitens des MK beabsichtigt, der Erlass befindet sich aber nach Intervention des SHPR wieder in einer Entwurfsfassung.

Wir entschuldigen uns für diesen Fehler!

Herzliche Grüße

Wencke Hlynsdóttir
komm. Bezirksvorsitzende