Neue Funktionsstellen – jetzt auch an Hauptschulen

Quelle: Bildungsexperten

Ab dem 20.02.2025 werden die neuen Funktionsstellen BesGr. A 13+Z (derzeit 188,31 €) für Lehrerinnen und Lehrer im Sekundarbereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten auf der Internetseite des RLSB veröffentlicht.

Durch die Neuregelung der Vergabe der Planstellen können jetzt Hauptschulen, neu gegründete Schulen, Konkordatsschulen und Schulen, die bislang nur wenige Stellen hatten, neue Funktionsstellen ausschreiben.

Bewerbungsfähig sind Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt (LA) an Realschulen, einer Lehrbefähigung für das LA an Haupt- und Realschulen oder das LA an Grund-, Haupt- und Realschulen sowie mit einer Ergänzungsqualifikation für das LA an Realschulen oder für das LA an Haupt- und Realschulen und tarifbeschäftigte Lehrkräfte mit entsprechender Lehrbefähigung. Die Neuregelung hat für zahlreiche Schulen, an denen Funktionsstellen vakant geworden sind, die Folge, dass diese erst zu einem späteren Zeitpunkt neu besetzt werden können. Schulen, die bislang eine überproportionale Menge an Funktionsstellen bekommen haben, werden in den nächsten Jahren gar nicht neu ausschreiben können.

Bemerkenswert ist, dass der Umfang dieser Funktionsstellen deutlich geschrumpft ist. Sie sollen nur eine Aufgabe beinhalten, wohingegen in zurückliegenden Ausschreibungen auch mal ein ganzes Aufgabenpaket gefordert wurde.

Förderschullehrkräfte sind erst nach Ergänzungsqualifikation bewerbungsfähig.

Grundschulen und Förderschulen erhalten weiterhin keine Funktionsstellen. Entsprechende Forderungen hat die GEW bereits aufgestellt.

Mehr Infos am 20.02.2025 online in der Infoveranstaltung (siehe Homepage im Veranstaltungskalender)