Während die Auswahlgespräche für die zu besetzenden Stellen der Pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter laufen, stellen sich viele die Frage, was mit dem Erlass ist.
Zunächst einmal ist festzustellen, dass dieser zwar im Entwurf vorliegt und auch schon von der damaligen Ministerin Ende September unterzeichnet worden ist, aber noch immer keine offizielle Gültigkeit hat.
Derzeit ist von den Verantwortlichen aus Hannover nichts zu hören. Im Gegenteil, es sei fraglich, ob dieser Entwurf überhaupt kommt. Seit vielen Jahren wird nun daran gearbeitet und alle wissen, dass in vielen Belangen klare Vorgaben dringend notwendig sind, aber es bleibt derzeit nur abzuwarten, was das neue Regierungsteam in dieser Hinsicht auf den Weg bringt.
Wenn wir die Arbeit in multiprofessionellen Teams ernst nehmen, müssen wir auch klare Richtlinien haben.
Im Übrigen sollten wir uns solidarisch mit den Pädagogischen Mitarbeiter*innen zeigen, die zu einem nicht unerheblichen Teil in prekären Arbeitsverhältnissen stecken! In der Regel werden diese schlecht bezahlt und haben (und derzeit bekommen sie zum Teil auch) befristete Arbeitsverträge, inklusive Abordnung an mindestens eine weitere Schule. Einige haben vielleicht nicht die qualifizierte Ausbildung, aber sie erhalten auch nicht wirklich die Möglichkeit sich weiter zu qualifizieren.
Das muss sich ändern, damit bei manchen nicht die Altersarmut droht. Auch das ist Fürsorgepflicht!
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