Plötzliche Kehrtwende: Land setzt Testpflicht für Teilnahme an schriftlichen Arbeiten außer Kraft

Der drei Tage vor Abiturstart plötzliche Kurswechsel des MK, nun doch nicht mehr von Schüler*innen verpflichtend einen aktuellen Schnelltest vor der Teilnahme an einer Abitur- oder Abschlussprüfung einzufordern, hat die Schulen gestern kalt erwischt. Der GEW- Bezirksverband Weser-Ems reagiert mit Unverständnis. Leider haben wir bislang auch noch keine Hinweise zu den Hintergründen dieser Entscheidung – mangelnde Selbsttestkapazitäten, Sicherstellung der Prüfungsabläufe, rechtliche Fragen …?

Unabhängig davon fordert die GEW im Namen der Kolleg*innen, dass das MK schnellstmöglich den Schulen praktikable Handlungsempfehlungen an die Hand gibt, wie für die Kolleg*innen, aber auch für die Schüler*innen in den Prüfungen Schutzmaßnahmen ergriffen werden können.
Es ist niemandem zuzumuten, stundenlang mit nicht-getesteten Personen, die keinen Mund-Nasen-Schutz tragen,  in einem Raum sitzen zu müssen. Erst recht nicht, wenn diese trotz auftretender Symptome ihre Prüfungen fortsetzen. Hier allein auf Verantwortungsgefühl, Vernunft und Solidarität der Prüflinge zu setzen, freiwillig Selbsttests vorzunehmen, kann nicht alles sein!

Das Aussetzen der Selbsttestpflicht für die Abschlussprüfungen steht zudem im Widerspruch zu allen Maßnahmen, die in den letzten zwei Wochen getroffen wurden und zu den rasant steigenden Inzidenzwerten. Das schafft wieder Verunsicherung und setzt die Schulen wieder einmal kurzfristig vor die Situation, Verfahren verändern zu müssen. 

Wir raten den betroffenen Kolleg*innen, anlassbezogene Gefährdungsbeurteilungen einzufordern.