Pädagogische Mitarbeiter*innen (an FÖS mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und FÖS geistige Entwicklung) dürfen nach einem Landesarbeitsgerichtsurteil jetzt die Arbeitszeit an ganztätigen und mehrtätigen Schulfahrten voll umfänglich abrechnen. Die Förderschulen im Bereich der Landesschulbehörde Osnabrück sind inzwischen über die möglichen Abrechnungsmodalitäten schriftlich informiert worden. Durch die Neuregelungen entstehen auf Schulfahrten durch Mehrarbeit und Überstunden Stundenüberhänge, die in den Schulen ausgeglichen werden müssen.
Vorrang hat nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) der Freizeitausgleich. Die Landesschulbehörde stellt allerdings klar: „Soweit die im Rahmen der Schulfahrt angefallene Mehrarbeit und die Überstunden aus dienstlichen Gründen nicht durch entsprechenden Freizeitausgleich ausgeglichen werden können, sind sie zu vergüten.“
Inzwischen sind finanzielle Mittel „in begrenztem Umfang“ zur Verfügung gestellt worden. Damit sollen Mehrarbeit, Überstunden und eventuelle Zeitzuschläge für Überstunden oder Nachtarbeit in Geld ausgeglichen werden.
Die Landesschulbehörde hat folgende Abläufe jetzt vorgegeben:
- Die Schule muss entscheiden, ob die Teilnahme von PM für derartige Veranstaltungen „erforderlich ist“.
- Die zu erwartenden Überstunden der PM sind durch die Schulleitungen schriftlich anzuordnen. Hierfür ist die Beteiligung des Schulpersonalrats erforderlich! Gleichzeitig muss auch die Landesschulbehörde darüber schriftlich informiert werden.
- Sofern ein vollständiger oder teilweiser Ausgleich der dann anfallenden Mehrarbeit, Überstunden und Zeitzuschläge nicht durch Freizeitausgleich möglich sein sollte, dann muss dies spätestens einen Monat vor Fahrtantritt der Landesschulbehörde durch die Schulleitungen mitgeteilt werden.
- In der Landesschulbehörde wird dann geprüft, ob für den finanziellen Ausgleich ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Auch Mischkonstruktionen – ein Teil Freizeitausgleich und ein Teil Finanzausgleich sind möglich und mit der Schulleitung vorher verhandelbar.
Die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten von PM an FÖS auf einer Schulfahrt müssen dokumentiert werden. Dabei müssen diese für jeden Tag konkret aufgelistet und notwendige Ruhe- und Pausenzeiten dabei eingehalten werden. Diese abschließende Dokumentation der tatsächlich geleisteten Dienstzeiten muss dann erstattet werden.
Für PM an FÖS stellen sich u.U. schwierige Entscheidungen.
Sofern die Schulleitungen aus unterrichtsorganisatorischen Gründen keinen Freizeitausgleich für möglich halten und damit nur ein finanzieller Ausgleich angeboten wird, könnte dies für einige PM unattraktiv werden (das Finanzamt schlägt mitunter erbarmungslos zu!).
Unter Umständen muss dann die PM erneut entscheiden, ob die Teilnahme an einer Schulfahrt unter diesen Bedingungen überhaupt noch attraktiv ist.
Wir sind gespannt, wie die Landesschulbehörde reagieren wird, wenn die Finanzmittel ausgeschöpft sind aber noch weitere Schulfahrten mit PM geplant sind. Bis dahin gilt das Windhundprinzip: Wer zuerst kommt…
Die Teilnahme an Schulfahrten mit Übernachtungen ist grundsätzlich freiwillig und ist entsprechend per Erlass geregelt. Ein rechtlicher Zwang zur Teilnahme kann auf Lehrkräfte und PM nicht ausgeübt worden.