Rechtsanspruch auf Ganztagsplatz in der Grundschule ab 2025

Am 13. November beschloss das Bundeskabinett, zwei Milliarden Euro in den Ausbau der Betreuungsplätze für Grundschulkinder im Ganztag zu investieren. Der Plan ist, dass ab 2025 alle Kinder in Deutschland von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf Ganztagsbetreuung haben werden, an fünf Tagen in der Woche, für acht Stunden am Tag.
Das Geld ist für Investitionen in Räumlichkeiten und Gebäude gedacht. Bei ca. 15000 Grundschulen im Land werden sich die Baumaßnahmen vermutlich in Grenzen halten.

Es ist gut, wenn Bildungsgerechtigkeit sowie Vereinbarkeit von Familie und Beruf ernsthaft als gesellschaftliches Ziel verfolgt werden. Es kann jedoch nicht um Aufbewahrung und Betreuung gehen, sondern um ein qualitativ hochwertiges Angebot. Dafür sind vor allem gut ausgebildete Fachkräfte nötig. Diese sind aber bereits jetzt schon Mangelware. Es müssen daher auch die Ausbildungskapazitäten sowohl für Lehrkräfte als auch für Pädagogische, Therapeutische und Technische Fachkräfte deutlich ausgeweitet werden.


Die GEW plädiert mit Blick auf den Ganztag für ein Schulmodell, in dem sich Arbeits- und Ruhephasen in einem ausgewogenen Rhythmus über den Tag verteilen – auch um die Beschäftigten zu entlasten. Das Konzept eines solchen rhythmisierten Schultags ist in den Schulen, insbesondere in den Grundschulen, noch nicht angekommen.

Die Qualität im Ganztag muss stimmen. In einer gebundenen Ganztagsschule etwa sollte der Nachmittag aus mehr Bildungsangeboten bestehen, die idealerweise mit dem Vormittag im Einklang stehen.

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