Der Rechtsanspruch auf Ganztag für Grundschulkinder rückt näher und damit auch viele, viele Fragen.
Wir werden hier die Thematik aufgreifen und die Fragen, die an uns herangetragen werden, nach rechtlicher Prüfung beantworten.
Zum Thema:
Das Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG) sieht ab dem Schuljahr 2026/27 die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung von Grundschulkindern vor. Ab August 2029 soll jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung haben.
Das Ganztagsförderungsgesetz mit seinen Kernaussagen:

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-ab-2026-beschlossen-178826)
Hier im Ganztagsförderungsgesetz geht es in erster Linie um die Einlösung eines Betreuungsanspruchs. Ausgegangen wird von einer Halbtagsgrundschule und einem additiven Betreuungsangebot aus Mitteln der Jugendhilfe.
DIESES BUNDESGESETZ ENTSPRICHT NICHT DEN BILDUNGSPOLITISCHEN ANSICHTEN DER GEW HINSICHTLICH EINER BILDUNGSNACHHALTIGEN UND PÄDAGOGISCH SINNVOLLEN GANZTAGSGRUNDSCHULE.
Dennoch müssen auch hier verbindliche pädagogische und organisatorische Qualitätsstandards formuliert und eingehalten werden. Nur so kann ansatzweise eine qualitative und kindorientierte Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetztes erfolgen.
Was fordert die GEW?
Verbindliche Qualitätsstandards:
Steuerung:
- Schulleiter*in und Koordinator*in sowie Ganztagskoordinator*in (Landesbedienstete) leiten kooperativ
- Leitungskräfte/ Leitungsteams benötigen in ausreichendem Maße Zeitressourcen, um Konzepte der Schulentwicklung unter Einbezug aller im Ganztag Tätigen zu erarbeiten.
Personal und Arbeitszeit:
- Multiprofessionelle Teams bestehen aus: Grundschullehrkräften, Sonderpädagog*innen, pädagogischen, therapeutischen und technischen Fachkräften, Schulsozialarbeiter*innen, …, maximale personelle Verzahnung am Vor- und Nachmittag
- Anteil der Lehrkräfte bei Ganztagsangeboten soll mindestens bei 60 % liegen
- Einhaltung des Fachkräftegebots nach SGB VIII, bedarfsgerechter Personalschlüssel/Fachkraft-Kind-Relation nach Maßgabe aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse
- Tarifverträge für alle Fachkräfte, langfristige Arbeitsverhältnisse, Vermeidung von “Kleinststundenvolumenverträgen”
- Regelmäßige Qualifizierungs- bzw. Fortbildungsangebote
- Entlastung der pädagogischen Fachkräfte von nicht-pädagogischen Aufgaben durch den Einsatz entsprechenden Personals (z.B. IT-Administratoren*innen; Verwaltungsangestellte etc.)
Kooperation und Zeit:
- Feste und regelmäßige Kooperations- und Teamzeiten während der Arbeitszeit
- Verpflichtung zur Erarbeitung eines gemeinsamen Bildungsverständnisses sowie von gemeinsamen Konzepten und Strukturen am Vor- und Nachmittag, maximale Verzahnung
- Gemeinsame Fort- und Weiterbildungen für alle im Ganztag tätigen Professionen
Räume:
- Innen- und Außenräume kindgerecht und pädagogisch gestaltet sowie barrierefrei angelegt
- Fach- und Gruppenräume für individuelle Förderung, für Spiel, Rückzug und Bewegung
- Küche und Mensa
- Arbeits- und Sozialräume für alle Beschäftigten
- Umfassende Digitalisierung
Evaluation:
- Regelmäßige Qualitätsentwicklung, -sicherung und -evaluation von Konzepten und Angeboten sind vorzusehen, die sowohl intern als auch extern begleitet durchgeführt werden können.
Sonstiges:
- Ein kostenloses gesundes Mittagessen für alle Schüler*innen sowie beispielsweise Schulobst, Wasserspender oder Teestationen
- Aufgrund der unterschiedlichen regionalen Voraussetzungen sind bestehende Strukturen vor Ort zu beachten und in den schulischen Alltag einzubinden.
- Bildung und Entwicklung erfolgt neben der Schule auch in der Lebenswelt sowie im Sozialraum von Kindern und ihren Familien. Daher sind die Umgebung (z.B. Stadtteil, Dorf, Natur …) und auch die Angebote anderer Institutionen (z.B. Sportvereine, Kultureinrichtungen, Kinder- und Jugendeinrichtungen …) sowie virtuelle Möglichkeiten konzeptionell und strukturell einzubeziehen und als Aneignungs- und Erfahrungsräume den Kindern zur Verfügung zu stellen.