Der Deutsche Gewerkschaftsbund Niedersachsen (DGB) und seine Mitgliedsgewerkschaften begrüßen die Entscheidung, die allgemeinen Studiengebühren abzuschaffen und durch Landesmittel zu ersetzen. Mit der Abschaffung zum Wintersemester 2014/15 wird Niedersachsen das letzte Bundesland sein, das die Abkehr von einem gebührenfinanzierten Hochschulstudium einleitet.
Jedoch sollen die Langzeitstudiengebühren erhalten bleiben. Der DGB bleibt bei seiner Forderung, auch diese unverzüglich abzuschaffen.
Mithin bleibt aus Sicht des DGB als möglicher Grund für die Langzeitstudiengebühren die Erhaltung einer Art „Strafe für langes Studieren“. Dies unterstellt, dass die Studierenden absichtlich „lange studieren“ und die Vorteile, die mit einem Studierendenstatus verknüpft sind, in einem unangemessenen Maße ausnutzen würden.
Dies ist in der Regel nicht zutreffend. So wird regelmäßig der hohe Arbeitsaufwand, den Studierende leisten und die sozial-ökonomisch schwierigen Bedingungen, mit denen sie zurechtkommen müssen, beelgt. Hinzu kommen überfüllte Lehrveranstaltungen und zulassungsbeschränkte Pflichtveranstaltungen, die ein Studieren in Regelstudienzeit erschweren.
Die genutzten Hochschulressourcen sind im Vergleich zu anderen Studierenden nicht signifikant höher, sondern verteilen sich lediglich über einen längeren Zeitraum. Es findet demnach kein unverhältnismäßiges „Abschöpfen“ staatlicher Mittel statt. Für die Studienplatzfinanzierung, die Hochschulpaktmittel oder NC-Quoten entstehen ebenso keine besonderen Belastungen.
Daher ist das Festhalten an Langzeitstudiengebühren für den DGB Niedersachsen weder aus finanziellen noch aus anderen Gründen nachvollziehbar. Im Gegenteil: Gerade eine zusätzliche finanzielle Belastung höherer Semester kann studienzeitverlängernd wirken oder zu einem Studienabbruch führen. Aus diesem Grund sollte auch eindeutig gesetzlich geregelt werden, dass die durch Langzeitstudiengebühren erhobenen Mittel auch zur Unterstützung der Langzeitstudierenden eingesetzt werden.
Diese negativen Auswirkungen der Langzeitstudiengebühren, als einer „Strafgebühr“, können aus Sicht des DGB z.B. durch eine Verwendung der Mehreinnahmen der Studienqualitätsmittel zu Gunsten der höheren Semester gemindert werden.
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