Im Oktober 2017 wurden die Entgelttabellen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) fristgemäß zum 28.02.2018 gekündigt.
Am 26. Februar fiel der Startschuss für die Tarifverhandlungen, in denen es um die allgemeine Lohnerhöhung für weit über zwei Millionen Beschäftigte geht, zu denen auch die Kolleginnen und Kollegen in den kommunalen Kitas und der Jugendhilfe gehören.
Die GEW verlangt in diesen Tarifverhandlungen für eine Laufzeit von einem Jahr:
- sechs Prozent mehr Gehalt
- die Anhebung kleinerer Einkommen durch einen Mindestbetrag von 200 Euro
- die Anhebung der Jahressonderzahlung Ost auf das Niveau der West- Kommunen
- die tarifliche Eingruppierung für angestellte kommunale Lehrkräfte im Geltungsbereich des TVöD
Die zentrale Forderung – eine Lohnerhöhung um sechs Prozent – begründen die Gewerkschaften unter anderem damit, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um dringend benötigte Fachkräfte attraktiver werden muss, um sich nicht weiter von der Privatwirtschaft abhängen zu lassen.
Einer Studie der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Jahr 2016 zufolge fehlen derzeit mindestens 110.000 Vollzeitstellen – bei der Kinderbetreuung, in den Finanzverwaltungen, bei der Polizei und im Schulbereich.
Geld für eine bessere Bezahlung ist vorhanden:
- Die Steuereinnahmen steigen seit Jahren, diese Entwicklung wird sich Experten zufolge voraussichtlich fortsetzen. Die Steuereinnahmen wuchsen 2017 beim Bund um 4,1 Prozent und bei den Gemeinden um 6,7 Prozent.
- Gleichzeitig sank die Verschuldung. Alle Kommunen zusammen bauten ihre Verschuldung um 4,6 Milliarden Euro ab, der Bund verringerte seine Verschuldung im Vergleich zum Vorjahr um rund 30 Milliarden Euro.
Am 26.02.2018 endete die erste Verhandlungsrunde wie schon erwartet ergebnislos. Die Gewerkschaftsseite kündigte daraufhin ab 01.03. erste Warnstreiks an. Dieses ist möglich, weil die Friedenspflicht endete.
Auch die zweite Verhandlungsrunde am 12.und 13. März 2018 endete ergebnislos, es wurde seitens der Arbeitgeber weiterhin kein Angebot vorgelegt.
Erneut bezeichneten die Arbeitgeber die Forderungen der Gewerkschaften als unbezahlbar und sperrten sich vehement gegen den Mindestbetrag von 200 Euro.
Die GEW kündigte an, auf diese Provokation mit Warnstreiks zu antworten. „Jetzt geht es richtig los“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am letzten Dienstag in Potsdam. „Nach Ostern werden die Warnstreiks flächendeckend ausgeweitet!“ (Daniel Merbitz Leiter des GEW Arbeitsbereich Tarif- und Beamtenpolitik)…„ mit Blick auf den gravierenden Fachkräftemangel muss der öffentliche Dienst mehr Anstrengungen unternehmen, um für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer attraktiv zu bleiben: Dazu gehören insbesondere eine gute Bezahlung und faire Arbeitsbedingungen“.
Nach den Osterfeiertagen werden die Warnstreiks dann flächendeckend ausgeweitet, berichtete Laura Pooth, Vorsitzenden der GEW Niedersachsen.
Die dritte Verhandlungsrunde wird am 15. und 16. April in Potsdam stattfinden.
Ansprechpartner für Streikende der GEW Niedersachsen ist Geschäftsführer Rüdiger Heitefaut. Er ist erreichbar unter den Rufnummern 0511 – 3380424 oder 0179 – 29 22 39 4.
GEW-Kolleginnen und Kollegen machten unmittelbar vor der zweiten Runde der Tarifverhandlungen am 12.3.2018 in Potsdam noch einmal Druck für ihre Forderungen.
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