Berufsbildende Schulen stehen vor einem großen Problem: Bei einer Unterrichtsversorgung von flächendeckend unter 90 Prozent können ausgeschriebene Stellen vielfach nicht besetzt
werden, da es am Beschäftigungsmarkt nicht ausreichend ausgebildete Lehrkräfte gibt. Vorhandene Versorgungslücken können darüber hinaus nicht länger aus Mitteln der schulischen Personalkostenbudgets (PKB) geschlossen werden, da Mittel aus diesem Topf begrenzt waren und nunmehr erschöpft sind. Ergebnis: Befristet beschäftigte Kolleg*innen können vielfach nicht weiter beschäftigt werden.
Wie kam es zu dieser Situation?
Im Rahmen einer Prüfung nach Umstellung der Berufsbildenden Schulen zu regionalen Kompetenzzentren (2011) mit alleiniger Personalverantwortung der Schulleitungen, stellte das Finanzministerium 2014 fest, dass zwischen 2011 und 2013 Mittel für 800(!) Einstellungsverfügungen nicht abgerufen wur- den. Ursächlich hierfür war häufig eine undurchsichtige Personalpolitik an Schulen. So wurden zum Beispiel Stellenanteile angesammelt, um hiermit Kolleg*innen zu einem späteren Zeitpunkt einstellen zu können. Die Entwicklung des Personal- stammes an Berufsbildenden Schulen unterlag seinerzeit einzig dem Gestaltungswillen der Schulleitungen, die entweder aus Angst vor Fehlentscheidungen auf die Einstellung neuer Kolleg*innen verzichteten oder ihrem Personalstamm entsprechend eigener Vorstellungen umgestalten wollten. Hinter vorgehaltener Hand sprachen nicht wenige seinerzeit von einer Personalpolitik nach „Gutsherren-Art“.
Die Folgen dieser unrühmlichen Personalpolitik waren fatal: In einem ersten Schritt strich das Finanzministerium unmittelbar und ersatzlos die Geldmittel, die zur Besetzung von 320 der 800 Stellen zur Verfügung gestanden hätten. Die verbliebenen Mittel wurden den Personalkostenbudgets der Schulen zur Verfügung gestellt, wobei die nicht abgerufenen Mittel nur zu 90 Prozent auf das kommende Haushaltsjahr übertragen werden durften. Ein schrittweises Abschmelzen dieses Budgets bis 2021 war also geplant.
Doch anders als prognostiziert sind die Mittel bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft Denn nicht vorhersehbar war die Notwendigkeit der Beschulung geflüchteter Menschen, die in hohem Maße an Berufsbildenden Schulen durchgeführt wird. Hierfür wurden oft zusätzlich Kolleg*innen eingestellt, denen man zur Bewältigung dieser Aufgaben befristete Verträge anbieten konnte. Hinzu kommt noch, dass in Verhandlungen mit dem Finanzministerium immerhin erreicht werden konnte, dass nicht abgerufene Mittel für 260 Stellen, die eigentlich im Sommer 2018 hätten wegfallen sollen, bis ins Haushaltsjahr 2020 hinausgeschoben wurden. Ziel ist es, hiermit grundständig ausgebildete Lehrkräfte einzustellen, was in Anbetracht der schlechten Unterrichtsversorgung zu begrüßen ist.
Das vorzeitige Ausschöpfen dieser Mittel führt nun zu dem Dilemma, dass eine Vielzahl dieser Verträge nicht verlängert werden kann. Gut eingearbeitete Kolleg*innen werden die Schulen verlassen müssen, die Bewältigung der noch anstehenden Aufgaben wird damit vorhersehbar schwieriger.
Wir fordern:
Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass die Unterrichtsversorgung an Berufsbildenden Schulen deutlich verbessert wird. Die Rückkehr zu einer zentralen Stellenbewirtschaftung durch das Kultusministerium war ein Schritt in die richtige Richtung. Doch bis zum Erreichen einer zumutbaren Unterrichtsversorgung muss gewährleistet sein, dass Mittel zur Deckung unvorhersehbarer Bedarfe weiter zur Verfügung stehen. Und abschließend, jedoch nicht zuletzt, ist dafür Sorge zu tragen, dass befristet beschäftigte Kolleg*innen nicht auf die Straße geschickt werden, sondern ihnen eine planbare Zukunftsperspektive an Berufsbildenden Schulen gegeben wird. Schließlich werden sie dringend gebraucht!
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