Wichtige Information für tarifbeschäftigte Lehrkräfte der GEW

Ein Schreiben der Landesschulbehörde, das zu Beginn des neuen Schuljahres tarifbeschäftigten Lehrkräften in die Fächer gelegt wurde, sorgt für Irritationen. Der Bezirksverband hat zwecks Klarstellung in der letzten Woche eine Rundmail mit folgendem Inhalt verschickt:

 

Durch ein Anschreiben der Landesschulbehörde an alle Schulen sind die tarifbeschäftigten Lehrkräfte über eine neue Entgeltordnung für Lehrkräfte informiert worden.
Die versendeten Informationen sind teilweise verzerrt, unzureichend und haben leider zu erheblichen Irritationen bei einigen tarifbeschäftigten Lehrkräften geführt.
Wichtig ist vor allem:

Kein GEW- Mitglied muss und sollte jetzt einen Antrag auf Aufnahme in die Entgeltordnung für Lehrkräfte stellen!
Es werden jetzt keine Fristen versäumt!

Die Informationen aus dem Finanzministerium gaukeln vor, dass die Entgeltordnung nur für Mitglieder des Deutschen Beamtenbundes und für die Lehrkräfte, die keiner Gewerkschaft angehören, gelten sollen – nicht jedoch für Mitglieder der GEW!
Niemand ist jedoch verpflichtet über seine Gewerkschaftszugehörigkeit Auskunft zu geben – daher kann der Arbeitgeber dieses Ausschlussverfahren so gar nicht anwenden.

Dies hat inzwischen immerhin das Kultusministerium erkannt, denn in einem Erlass vom 13.08.2015 heißt es dort klar:
“Der TV EntgO-L ist mit Wirkung vom 01.08.2015 in Kraft getreten und damit auf alle tarifbeschäftigten Lehrkräfte anzuwenden.”
Es wird bei allen Lehrkräften – wie bisher auch – die bisherige Eingruppierung und die bestehende Entgelttabelle des Tarifvertrages der Länder angewendet.
Die Grundlage für eine Zuordnung in die Entgeltgruppen ist jedoch nicht mehr der alte Eingruppierungserlass von 1996, sondern die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte.
Alle Eingruppierungen werden in der bisherigen Form weitergeführt – alle Gehälter werden unverändert weiter gezahlt!
Dort wo die neue Entgeltordnung für Lehrkräfte punktuelle Höhergruppierungen vorsieht, ist jedoch Vorsicht geboten!
Es müssen die Besonderheiten des TV-L in jedem Einzelfall durch die Lehrkräfte geprüft werden, denn
es können trotz einer Höhergruppierungen tatsächlich finanzielle Einbußen entstehen (die Stufenlaufzeiten beginnen jeweils neu) oder ein etwaiger Strukturausgleich könnte enden,
daher ist
eine sorgfältige Prüfung und Abwägung vor einem Höhergruppierungsantrag unbedingt erforderlich.

Und genau dies ist auch möglich:
Anträge können bis zum 31. Juli 2016 gestellt werden und entfalten dann immer eine Rückwirkung auf den 1. August 2015!
Daher empfehlen wir ausdrücklich:

In Ruhe auf weitere Informationen warten und jetzt nichts unternehmen!

Die GEW wird sich intensiv mit den Auswirkungen beschäftigen und Informationen veröffentlichen.

In Niedersachen ist jetzt eine schwierige Situation entstanden:
Eine Tarifeinigung über eine Entgeltordnung für Lehrkräfte ist mit dem ?Deutschen Beamtenbund und Tarifunion” (dbb) geschlossen worden. Die ebenfalls in den Tarifverhandlungen beteiligte GEW hat den Tarifkompromiss jedoch begründet nicht angenommen. Trotzdem ist sie nun nach dem Willen des Landes für alle eingeführt worden

Warum hat die GEW eigentlich der Entgeltordnung für Lehrkräfte nicht zustimmen können?
Die GEW hat seit Jahren einen Tarifvertrag für Lehrkräfte (die sogenannte L-Ego) gefordert und hat damit natürlich auch inhaltliche Verbesserungen verbunden. Seit 1996 werden tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Niedersachsen nach dem Eingruppierungserlass eingruppiert. Dieser Eingruppierungserlass ist einseitig durch den Arbeitgeber (hier dem Kultusministerium) festgelegt worden und benachteiligt angestellte Lehrkräfte bei gleicher Tätigkeit und gleichem Einsatz gegenüber verbeamteten Lehrkräften finanziell erheblich.

Hier ein vergleichendes Beispiel für eine Grundschullehrkraft in Niedersachsen (ohne Kinder, Lohnsteuerklasse 1):
Eingangsgehalt als verbeamtete vollbeschäftigte Lehrkraft A 12:
Brutto 3120,44 € = nach den Abzügen verbleiben Netto 2557,83€

Eingangsgehalt als beschäftigte Lehrkraft EG 11:
Brutto 2964,39 € = nach den Abzügen verbleiben Netto 1818,64 €

Daher war es für die GEW u.a. ausgesprochen wichtig, dass der vorhandene Eingruppierungserlass nicht einfach 1:1 in eine neue Entgelttabelle übertragen wird, sondern dass die finanziellen Benachteiligungen beendet und beschäftigte Lehrkräfte angemessenen und verbessert eingruppiert werden!
Diese überfälligen Verbesserungen waren mit den Ländern jedoch nicht vereinbar.
Die Angebote der Arbeitgeber waren enttäuschend.
Dafür waren die vielen streikenden Lehrkräfte nicht auf die Straße gegangen.

Kollegiale Grüße

Enno Emken (Ansprechpartner)