Wie hinlänglich bekannt laufen derzeit, an vielen Schulen in den Bezirken des Landes Niedersachsen, die Einstellungsverfahren für die geschaffenen Landesstellen im Bereich Schulsozialarbeit. Über Jahre hinweg wurden einige Kolleginnen und Kollegen in diesem Bereich über das Hauptschulprofilierungsprogramm finanziert, mit der Folge, dass es fast ausschließlich zu befristeten Arbeitsverträgen kam. Erfreulich, dass nun die Stellen im Landesdienst unbefristet sind. Gar nicht erfreulich ist jedoch, dass viele Stellen keine „vollen“ Stellen sind. Dementsprechend ist dann die Aufgabenbewältigung bezüglich der hohen Erwartung und Anforderung, kaum möglich. Hinzu kommt die Eingruppierung in EG 9 (in vielen Fällen mit Stufe 1). Das bedeutet für die meisten Kolleginnen und Kollegen, die z.B. aus dem Profilierungsprogramm kommen, eine erhebliche finanzielle Einbuße.
Weiter ergeben sich auch viele offene Punkte und Stolperfallen. Beispielsweise:
- Eine mangelnde Arbeitsplatzbeschreibung führt zu einer schier grenzenlosen Fülle an Aufgaben, die den Kolleg*innen zugemutet werden
- Mangelnde Aufstiegsmöglichkeiten
- Meist fehlende Fachberatung und Supervision
- Fehlende Vernetzung
- Zum Teil fehlende Konzepte für die Schulsozialarbeit
- …
Gerade bei dem Problem der fehlenden Konzepte, entsteht ein schwerwiegender „Knackpunkt“. Die neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen im Bereich Schulsozialarbeit sollen laut Rahmenbedingungen keine Konzeptarbeit leisten. Der Grund dafür liegt auf der Hand. Konzeptarbeit liegt auf der Seite der höheren Verantwortung und wäre somit ein Argument mit EG10 vergüten zu müssen.
Für die vielen Kolleginnen und Kollegen, die völlig neu in der Schulsozialarbeit sind,
stellen sich jedoch noch einige andere Fragen. Wie zum Beispiel:
- Was tun wenn keine Konzepte, wie etwa zur Drogen- und Gewaltprävention usw. vorliegen?
- Wer ist mir gegenüber überhaupt Weisungsbefugt?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
- Wer ist für die Ausstattung zuständig?
- Woher erhalte ich die nötige Unterstützung?
- Wie soll ich die Arbeit schaffen, wenn ich nur eine 75% oder gar nur 50% Stelle habe?
- Welche Erwartungen werden an mich gestellt?
- Wozu kann ich eingesetzt werden und an welcher Stelle nicht?
- Muss ich Vertretungsunterricht oder Aufsicht machen?
- Wo sind die rechtlichen Grenzen?
- …
Diese und andere Fragen beantworten zu können bedarf einer starken Interessensvertretung. Hier müssen wir uns engagieren. Es gilt nun in den Bezirken den Fokus auf eine Stärkung bzw. Erneuerung der Fachgruppe Schulsozialarbeit zu legen. Die neuen Kolleginnen und Kollegen müssen unterstützt werden auf ihrem beruflichen Weg! Installieren von Fachberatungen, die unbedingt aus der eigenen Profession kommen, Netzwerke erstellen, Hilfesysteme etablieren, Informationsplattformen einrichten und Möglichkeiten bieten Forderungen gemeinsam zu formulieren und durchzusetzen usw. sind große Aufgaben, denen wir uns stellen müssen.
Das Referat Soziale Berufe des Bezirkes Weser Ems plant beispielsweise dazu im kommenden Frühjahr Informationsveranstaltungen im Bezirk. Ebenso sind auf Landesebene Veranstaltungen dazu geplant. Die gute Zusammenarbeit mit den anderen Bezirken, unter Federführung von Olaf Korek, leistet dazu einen erheblichen Beitrag. Konkrete Anträge sind bereits erarbeitet, damit sie zunächst auf den nächsten BDKs verabschiedet werden können. Somit nutzen wir die Chance, den Kolleginnen und Kollegen aus der Schulsozialarbeit zur Seite zu stehen, bei ihrer schwierigen Aufgabe ihre Arbeit in den Kontext einer interdisziplinären Ausrichtung in multiprofessionellen Teams zu stellen.
In diesem Sinne : „Willkommen in der Schulsozialarbeit!“
Jürgen Faber
Referat Soziale Berufe
Bezirk Weser Ems
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