
Es wird folgender Zeitplan empfohlen:
1. Bestellung des Wahlvorstands (§ 18 Abs. 1, § 19, § 47 Abs. 4 NPersVG)
→ bis Ende November 2019
2. Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands (§ 1 Abs. 4 WO-PersV)
→ rechtzeitig danach, spätestens am 4.12.2019
3. Vorlage des Ergebnisses etwaiger Vorabstimmungen (§ 6 WO-PersV) innerhalb von zwei Wochen seit der Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands
→ spätestens am 18.12.2019
4. Mitteilung der Zahl der in der Regel Beschäftigten an den Wahlvorstand der Niedersächsischen Landesschulbehörde, getrennt nach männlich / weiblich, sowie Verteilung der in der Regel Beschäftigten auf die Gruppen, ebenfalls getrennt nach männlich / weiblich (§ 37 Abs. 1 WO-PersV)
→ möglichst umgehend nach Bekanntgabe der Namen des Wahlvorstands, spätestens am 10.1.2020
5. Aushang des Wahlausschreibens in den Schulen / Studienseminaren (§ 8 Abs. 1 u. 3, § 46 WO-PersV)
→ spätestens am 27.1.2020, bei Stimmabgabe auch am 11.3.2020 spätestens am 28.1.2020
6. Auslegung des Wählerverzeichnisses in den Schulen / Studienseminaren (§ 4 Abs. 2 WO-PersV)
→ unverzüglich danach
7. Ende der Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis (§ 5 Abs. 1 WO-PersV)
→ eine Woche seit Auslegung des Wählerverzeichnisses
8. Ende der Frist für das Einreichen von Wahlvorschlägen (§ 9 Abs. 2 WO-PersV)
zwei Wochen nach dem ersten Tag des Aushangs des Wahlausschreibens;
→ spätestens am 10.2.2020, vorausgesetzt, dass das Wahlausschreiben am 27.1.2020 ausgehängt wird
9. Bekanntgabe der Wahlvorschläge (§ 15 WO-PersV)
→ spätestens am 2.3.2020
10. Tage der Stimmabgabe – 10.3. und 11.3.2020