Dickes Brett gebohrt – Feinschliff läuft!

von Karin Maanen.

Lange hat die GEW gekämpft. Nun ist das Ziel erreicht: A/E 13 für alle Lehrkräfte sowie A 10/ 9b für alle Fachpraxislehrkräfte kommt! 

Bereits im Jahr 2009 hat unsere jetzige Bezirksvorsitzende, Wencke Hlynsdóttir, in einem Interview in der EuW Bund die ungleiche Bezahlung bei gleichwertiger Arbeit von Grundschul- und Gymnasiallehrkräften zum Thema gemacht [siehe EuW Bund 10/2009 „Die Schule ist wie eine Krake: Ungleich bezahlt – gleichwertige Arbeit“].

Mit einem Gutachten belegt die GEW 2016 – initiiert durch engagierte Frauenpolitikerinnen – dass die ungleiche Bezahlung nicht nur eine gefühlte Ungerechtigkeit, sondern eine mittelbare Diskriminierung von Frauen darstellt. Damals waren im Primarbereich über 90 % der Lehrkräfte weiblich. Ihre Arbeit wurde überwiegend als pädagogische Tätigkeit bewertet und damit die niedrigere Besoldung im Vergleich zu Gymnasiallehrkräften begründet. 

Das geschlechtsneutral formulierte Besoldungsrecht führt zu einer Benachteiligung von Frauen.

Nachdem für alle Lehramtsstudierenden die Studiendauer vereinheitlicht wurde, konnte die große GEW- Forderung nach „gleicher Bezahlung für gleichwertige Arbeit“ endlich zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht werden.

Doch was bedeutet das im Detail? 

Ab dem 01.08.2024 dürfen sich GHR-Lehrkräfte über die Anhebung auf A13/ E13 freuen, während  die Bezahlung von Fachpraxislehrkräften auf A10/ E 9b angehoben wird. Sowohl für Bestandslehrkräfte als auch Neueinstellungen und Beförderungsämter erfolgt die Anhebung in einem Schritt. 

Diese Besoldungserhöhung ist eine erhebliche Verbesserung für viele Lehrkräfte in Niedersachsen und ein großer Erfolg für die GEW. Die Regierung begründet die Anhebung mit den gestiegenen Herausforderungen im Unterricht und der Gleichstellung der Lehramtsstudiengänge. 

Trotz dieses Erfolges gibt es seitens der GEW Niedersachsen noch Kritikpunkte bei der Umsetzung:

  • Die Besoldung von Fachseminar- und Schulleitungen ist nach wie vor nicht einheitlich geregelt und variiert je nach Lehrämtern. 
  • Die Gleichstellung der Lehrämter ist nicht vollständig erreicht, da die Laufbahnverordnung unverändert bleibt. GHR-Lehrkräfte sind nun den Förderschullehrkräften gleichgestellt, jedoch nicht den Gymnasial- oder BBS-Lehrkräften. Dies hat nicht nur finanzielle Auswirkungen, sondern kann auch die beruflichen Entwicklungsperspektiven beeinflussen.
  • Für Tarifbeschäftigte besteht die Gefahr, dass bei höherer Eingruppierung keine Übernahme der Stufenlaufzeit erfolgt. Die GEW fordert daher die Beibehaltung der Stufenlaufzeit.
  • Aktuell ist keine Übernahme der allgemeinen Stellenzulage von Fachpraxislehrkräften geplant, die GEW fordert auch hier nachzubessern.
  • Kolleg*innen mit Beförderungsämtern, die demnächst in Pension gehen, sollten sich gut beraten lassen. Die Erhöhung des Einstiegsamts ist zwar ab dem 01.08.2024 sofort pensionswirksam, die Erhöhung für das Beförderungsamt allerdings nicht. Diese Kolleg*innen müssen ihr Amt nach §5 Abs. 3 NBeamtVG mindestens zwei Jahre ausüben, ehe die Erhöhung ruhegehaltsfähig ist. 
  • Für Schulleiter*innen kleiner Schulen (SuS bis 80) ist lediglich die Anhebung der Besoldung auf A 13Z vorgesehen. Diese „Anhebung“ wird der Arbeit, der Verantwortung und den vielfältigen Aufgaben, ohne Konrektor*in und wenigen Sekretariatsstunden, in keiner Weise gerecht.

Die GEW arbeitet weiter daran, Verbesserungen für alle zu erreichen. Wir bleiben dran, wir bohren weiter – auch wenn es lange dauert. 

Wir mit euch für

gerechte Bezahlung!