Wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen so wenig verlässlich arbeiten würden wie ihr Dienstherr in Hannover, stünde es schlecht um unsere Bildungseinrichtungen.
Seit Jahren ist wissenschaftlich festgestellt, dass die Beschäftigten in den Schulen z. T. mehr arbeiten müssen, als das Gesetz erlaubt, und deutlich überbelastet sind. Die entsprechenden Ergebnisse der Arbeitszeitstudie der GEW, die das zweifelsfrei belegen, liegen seit 2016 vor. Der Abschlussbericht der Expertenkommission zur Arbeitszeit, die das Kultusministerium selbst eingesetzt hat, hielt bereits vor eineinhalb Jahren kurzfristig Entlastungen im Umfang von 2.413 Vollzeitlehrereinheiten (VZE) für nötig.
Passiert ist in Sachen Entlastung bisher eigentlich nichts.
Weiterhin unbezahlte Mehrarbeit
Die Beschäftigten leisten weiterhin ohne Ende unbezahlte Mehrarbeit.
Besonders entwürdigend dabei: Wegen des Arbeitsdrucks sind immer mehr Kolleg*innen gezwungen, Abstriche bei der Qualität ihrer Arbeit zu machen.
Verbindliche Entscheidungen werden am Runden Tisch im Ministerium offensichtlich auf die lange Bank geschoben. Zahl-
reiche Ankündigungen gab es, aber wenig Konkretes mit spürbarer Wirkung für die Beschäftigten.
Erst in einer Antwort auf mehrere Kleine Anfragen der FDP im Niedersächsischen Landtag stellte Kultusminister Tonne kurz vor Weihnachten einen Stufenplan zur Entlastung der Beschäftigten vor. Eine Änderung der Arbeitszeitverordnung Schule (ArbZVO-Schule) soll Entlastungen für Inhaberinnen und Inhabern von Funktionsstellen, eine Anhebung der Altersermäßigung und die Erhöhung der Anrechnungsstunden für besondere Belastungen vorsehen.
Der Vorschlag des Ministers enthält sieben Stufen. Nur die ersten beiden Stufen befinden sich allerdings aktuell in der Abstimmung im Kultusministerium. Danach sollen u. a. die Anrechnungsstunden für schulfachliche Koordinatorinnen und Koordinatoren um zwei Stunden erhöht und die Unterrichtsverpflichtung von Grundschulleitungen um zwei Stunden gesenkt werden. Außerdem sind eine Ausweitung der Altersermäßigung und mehr Anrechnungsstunden für besondere Belastungen geplant. Diese ersten beiden Schritte sollen 184 VZE kosten.
Stufenplan: schlecht ausgestattet und ohne Zeitplan
Der Einstieg klingt gut. Aber die Stufen 3 bis 7 sind, so das MK, „lediglich ein Vorschlag für ein mögliches gestuftes weiteres Vorgehen zu Änderungen…, die unter dem Vorbehalt der haushaltmäßigen Bedingungen stehen“ (Landtag, Drucksache 18/5519, S.2). Zudem müsse gewährleistet sein, dass die Unterrichtsversorgung sich nicht verschlechtert.
Einen Zeitplan für die Umsetzung der weiteren Entlastungsstufen gibt es nicht. Und das Gesamtvolumen der vorgeschlagenen Maßnahmen liegt mit 1.300 VZE um 2.000 (zweitausend!) VZE unter dem Vorschlag der Arbeitszeitkommission zur mittelfristigen Entlastung der Beschäftigten.
Der Plan ist unsicher, extrem schlecht ausgestattet und klingt verstärkt nach Sankt Nimmerleinstag.
Die Vorlage des Plans im Parlament ist trotzdem ein Schritt in die richtige Richtung und bringt wenigstens etwas Bewegung in die Arbeitszeitfrage.
Von Minister Tonne erwarten wir allerdings, dass er seine Fürsorgepflicht für die Beschäftigten angesichts der eindeutigen wissenschaftlichen Befunde in Sachen Arbeitsbelastung konsequenter wahrnimmt, einen klaren Zeitplan zur Umsetzung der Stufen 3 bis 7 der ArbZVO-Novellierung festlegt und das Entlastungsvolumen erweitert. Die nächsten Stufen müssen zügig noch in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden.
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