Informationen zum Erlass „Beschäftigung pädagogischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an öffentlichen Schulen“ Rd. Erl. d. MK. v.01.07.2019
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
seit über zehn Jahren wurde im Kultusministerium an einem Erlass für die pädagogischen Mitarbeiter*innen in Schulen gearbeitet.
Im Juli 2019 wurde das Ergebnis im Schulverwaltungsblatt veröffentlicht und sorgte für Verwirrung, teilweise auch für Unmut.
Für die Pädagogischen Mitarbeiter*innen, die Lehrerkollegien, die Schulpersonalräten und die Schulleitungen in den Grundschulen ist der Erlass eine Herausforderung, zumal die sachlichen Informationen bzgl. der Umsetzung zum 01.11.2019 zuerst spärlich an die o.g. Personenkreise gelangten.
Neu ist, dass das Kultusministerium die Umsetzungszeit bis zum 31.07.2020 verlängert hat.
Das bedeutet die Grundschulen haben jetzt Zeit das außerunterichtliche Angebotskonzept für ihre Schülerinnen und Schüler unter Beteiligung aller zu überarbeiten und ggf. neu zu gestalten.
Hier ein paar grundlegende Informationen zum Erlass für die pädagogischen Mitarbeiter*innen in Grundschulen, die in der Betreuung tätig sind:
- Laut Aussage der Landesschulbehörde – Regionalabteilung Osnabrück- wird es keine arbeitsvertraglichen Änderungen für die Pädagogischen Mitarbeiter*innen geben.
- Für die Beschäftigten in der Verlässlichen Grundschule (VGS) gibt es in der Regel eine 94% Nettoauszahlung (Ferienzeitregelung). Hier bleiben die Einsatzzeiten und die Nettovergütung unverändert. In dem Faktor für die Ferienzeitregelung sind nach wie vor die Zeiten für die ggf. erforderliche Teilnahme an Dienstbesprechungen, Konferenzen sowie Vor- und Nachbereitungszeiten enthalten. Es gilt in diesen Fällen das Günstigkeitsprinzip. Ausnahmen: – die neue Regelung ist für die Beschäftigten günstiger. – es besteht der Wunsch der Beschäftigten mit den neuen Einsatzregelungen zu arbeiten, dann muss dieses arbeitsvertraglich von der Schulleitung umgesetzt werden und sie muss es der Landesschulbehörde melden. Bei einer Arbeitsvertragsänderung (z.B. Stundenerhöhung / -reduzierung ) fällt der Bestandsschutz weg und die Regelungen aus dem Erlass müssen umgesetzt werden. Berechnungsbeispiel: ALT: Arbeitsvertrag 9,4 Std. + 0,6 Std. Ferienzeitregelung = 10 Std. tatsächlicher wöchentlicher Einsatz Bezahlte Arbeitszeit = 9,4 Std. NEU: Arbeitsvertrag 8,6 Std + 1,4 Std. Ferienzeitregelung – 1,72 Std. weitere Tätigkeiten = 8,28 Std. tatsächlicher wöchentlicher Einsatz Bezahlte Arbeitszeit = 8,6 Std.
- In der Ganztagsschule (GTS) bleiben für die Beschäftigten die Ferienzeitregelungen (86 % Nettoauszahlung) bestehen. Die Arbeitszeit am Kind wird sich verringern, aber es gibt Zeiten für die Vorbereitung des Einsatzes. Diese Zeitanteile für weitere Tätigkeiten(siehe Aufzählung Erlass) machen eine Neuberechnung der Einsatzzeiten erforderlich. Berechnungsbeispiel: ALT: Arbeitsvertrag 8,6 Std + 1,4 Std Ferienzeitregelung =10 Std. tatsächliche Arbeitszeit am Kind Bezahlte Arbeitszeit = 8,6 Std. NEU: Arbeitsvertrag 8,6 Std.+ 1,4 Std. Ferienzeitregelung – 1,72 Std. weitere Tätigkeiten = 8,28 Std. tatsächliche Arbeitszeit am Kind Bezahlte Arbeitszeit = 8,6 Std.
- Die Landesschulbehörde hat die Leitungen der Grundschulen darüber informiert, dass auf ihrer Homepage ein Arbeitszeitrechner hochgeladen werden kann. Mit diesem Berechnungsverfahren können die neuen Einsatz- und Arbeitszeiten für die pädagogischen Mitarbeiter*innen ermittelt werden
- Wir empfehlen, diese Berechnungen den Kollegen*innen zu zeigen, damit sie ersehen können, unter welchen arbeitszeitlichen Bedingungen sie in Zukunft arbeiten können. Die Kollegen*innen in der VGS haben dann auch die Möglichkeit festzustellen, ob es finanziellen Auswirkungen auf ihren Gehältern gibt, wenn sie die neue Regelungen übernehmen (eine Anfrage bei der Bezügestelle in Aurich ist dann mit detaillierten Angaben möglich). Die Mitarbeiter*innen in der GTS werden keine finanziellen Verluste haben, es ändern sich nur ihre Einsatzzeiten.
- Die Berechnung der Arbeitszeiten und Einsatzmöglichkeiten im VGS und GTS sind jetzt neu: Es gibt weiterhin außerunterrichtliche (alt: unterrichtsergänzende) Angebote im 1. und 2. Schuljahr (laut Stundentafel) im Rahmen der Verlässlichkeit an den Grundschulen. Dafür können klassenbezogene, klassenübergreifende oder jahrgangsübergreifende Gruppen eingerichtet werden. Über die Anzahl der Gruppen entscheidet die Schulleitung.
Alt: Minutengenaue Abrechnung
Neu: Für einen 45 Minuten Einsatz gibt es zusätzlich eine Anrechnung von 15 Minuten für die Vorbereitung.
Außerunterrichtliche (alt: unterrichtsergänzende) Angebote parallel zum evangelischen/ katholischen Religionsunterricht.
Alt: Minutengenaue Abrechnung
Neu: Für einen 45 Minuten Einsatz gibt es zusätzlich eine Anrechnung von 15 Minuten für die Vorbereitung.
Zweite Begleitkraft beim Schwimmunterricht oder im Sportunterricht.
Alt: 45 Minuten Einsatz plus 15 Minuten Vorbereitung
Neu: Minutengenaue Abrechnung
Die Fahrzeiten zum Unterrichtsort und zurück (Schwimmbad, ggf. Turnhalle) können weiterhin angerechnet werden.
Unterstützung einer Lehrkraft im Unterricht .
Alt: 45 Minuten Einsatz plus 15 Minuten Vorbereitung
Neu: Minutengenaue Abrechnung
Beaufsichtigung/Betreuung von Klassen bei Ausfällen von Lehrkräften.
Alt und Neu:
Die Arbeitszeit wird wie eine Unterrichtsstunde von 45 Minuten plus 15 Minuten Vorbereitung berechnet. Sollte auch die Pausenaufsicht für die zu vertretende Lehrkraft übernommen werden, so wird diese Zeit zusätzlich minutengenau abgerechnet. Der Einsatz bei der Mittagsbetreuung wird weiterhin minutengenau abgerechnet. Eventuelle Organisations- und Koordinationsaufgaben in der Ganztagsschule sollen lt. Erlass möglichst nicht überwiegen, da dann eventuell die Möglichkeit besteht, einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen. - Die Grundschulen haben jeweils zum Anfang eines Haushaltsjahres die Möglichkeit, eine Budgeterhöhung zu beantragen.
Erhöhungsgründe können sein:
– Unzureichende Mittel aufgrund der Anzahl von Pädagogischen
Mitarbeiter*innen oder Kooperationsverträgen.
– Erhöhte Zahlung von TV-L EG 9 Beschäftigten (Altverträge mit Bestandsschutz).
– Einrichtung einer zusätzlichen Betreuungsgruppe, weil auf Dauer mehr als 20 Kinder in der Gruppe sind.
– Unvorhersehbarer Vertretungsbedarf.
– Erhöhter Stundenbedarf wegen SuS mit Lernproblemen oder sozialer Benachteiligung.
Budgeterhöhungen müssen die Schulleitungen mit ihren Schulfachlichen Dezernenten absprechen, diese prüfen und genehmigen ggf.. - Eine allgemeine Budgeterhöhung für die Grundschulen ist leider zurzeit nicht geplant.
Wir möchten den Schulleitungen empfehlen, bereits jetzt die Lage in ihren Schulen zu sondieren und dieses ihren Schulfachlichen Dezernenten in der Landesschulbehörde Osnabrück mitzuteilen.
Die Landesschulbehörde muss zum Ende des Haushaltsjahres dem Kultusministerium mitteilen, welcher Mehraufwand langfristig benötigt wird.
Umso mehr Meldungen der Grundschulen eingehen, umso eher steigt die Chance einer allgemeinen Budgeterhöhungen, wenn das Land Niedersachsen langfristig die Betreuungsqualität in ihren Grundschulen erhalten möchte. - Die im August´2019 im Schulverwaltungsblatt zum Erlass veröffentlichten FAQ sollen aktualisiert werden.
- Alle Schulleitungen sind in den letzten Monaten im Rahmen einer Schulleiterdienstbesprechung über die Inhalte des Erlasses informiert worden.
- Seitens der Landesschulbehörde sind Informationsveranstaltungen für die Pädagogischen Mitarbeiter*innen leider nicht geplant. Nach den Weihnachtsferien sind aber Informationsbriefe über den Dienstweg verschickt worden.
- Bei Fragen zu Arbeitsverträgen und Arbeitszeiten können pädagogische Mitarbeiter*innen, Schulpersonalräte und Schulleitungen die Fachbereiche Nichtlehrendes Schulpersonal und auch die Servicestelle der Landesschulbehörde in Osnabrück kontaktieren: 0541 – 77 046 444
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hoffen unsere Informationen haben ein wenig zur Klärung der Situation von Pädagogischen Mitarbeiter*innen in euren/Ihren Grundschulen beitragen können.
Bei weiteren Fragen, bitte gerne mit uns Kontakt aufnehmen.
Herzliche und kollegiale Grüße
Rita Vogt
0541-77046183
Rita.Vogt@gewweserems.de
Jürgen Faber
0541-77046185
Juergen.Faber@gewweserems.de