Schulbezirkspersonalrat hat dafür nicht die Verantwortung
Händeringend warten Schulen auf die angekündigten Lehrkräfte, die ein Unterrichtsfehl ausgleichen oder die im Rahmen der Inklusion aus Förderschulen an andere Schulformen abgeordnet werden sollen. Vergeblich warten auch etliche Schulen auf Förderschulkräfte aus dem mobilen Dienst. Auch sogenannte Rucksackstunden oder Beratung und Unterstützung aus dem RIK (Regionale Integrationskonzepte) können zur Zeit nicht überall umgesetzt werden.
Die Verantwortlichen für alle diese Probleme und Verzögerungen sind von einigen schnell ausgemacht: Der Schulbezirkspersonalrat (SBPR) blockiert die Abordnungen!
Falsch!
Der SBPR arbeitet zügig alle Abordnungsvorgänge ab!
Zum Beginn eines Schuljahres werden eine große Menge Abordnungen durch die Landesschulbehörde und die Schulen vorbereitet und umgesetzt. Auch in diesem Jahr gibt es bisher die unglaubliche Zahl von bisher 1856 Lehrkräften, die von einer Stammschule abgeordnet werden sollen oder müssen.
Zur Zeit ist das Verfahren jedoch nicht mit einer vereinfachten Datei umsetzbar, sondern jede einzelne Verfügung muss in Papierform (also mehrfach schriftlich) auf den Weg gebracht werden. Dadurch wird eine Papierflut auf den Weg gebracht, die schwer zu händeln und sehr arbeitsintensiv ist.
Dann beginnt eine vierwöchige Beteiligungsfrist der Personalräte , die auf den rechtlichen Vorgaben des niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes (NPersVG) basiert.
Diese vierwöchigen Beteiligungsfristen werden durch den SBPR praktisch nicht ausgeschöpft. Der SBPR arbeitet zügig und schnell alle positiv zurückgemeldeten Abordnungsvorgänge ab, muss jedoch auch den Ansprüchen der Kolleginnen und Kollegen in den Schulen genügen, denn nicht alle Abordnungsvorgänge verlaufen unproblematisch. Sind die Rückmeldungen aus den Schulen positiv: wird sofort durch den SBPR gehandelt und der Abordnung zugestimmt.
Nach der Zustimmung durch den SBPR kann die Behörde die Abordnungsverfügungen in die Schulen schicken und die Lehrkräfte können ihre Tätigkeit in der Zielschule aufnehmen.
Von einer Abordnung ohne Verfügung raten wir dringend ab: Es besteht kein Versicherungsschutz und dienstrechtlich ist eine derartige „Eigeninitiative“ nicht gedeckt.
Die Erklärung für die Verzögerungen ist ganz einfach:
Inzwischen sind insgesamt 1856 Abordnungen beim Schulbezirkspersonalrat eingegangen und ein Großteil davon zeitnah bearbeitet und zugestimmt worden. Seit dem 30.Juli bis zum heutigen Tag hat es noch 773 Abordnungsanfragen an die Personalräte gegeben.
Allein anhand der großen Zahl der erst in den letzten zwei Wochen eingegangenen Abordnungsvorgänge wird schon offensichtlich, dass der Schulbezirkspersonalrat nicht für Verzögerungen verantwortlich ist und keine Blockade der Abordnungen betreibt. Der SBPR wird wieder zügig und schnell die Zustimmung erteilen – sobald alle Signale positiv zurückgemeldet worden sind.
Eine Verzögerung hat es nicht gegeben und wird es durch uns auch nicht geben!
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