Arbeitsentlastung für Schulen – erster Schritt in die richtige Richtung!

Zum 1. März 2018 wird für alle 1700 Grundschulen und weitere 200 kleine Schulen in Niedersachsen eine deutliche Entlastung, insbesondere für Schulleitungen, umgesetzt:

Das Personalgeschäft für die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geht zurück an die Landesschulbehörde, d.h., die Ausschreibung neuer Stellen, die Einstellung, die Vertragsgestaltung und das Führen der Personalakten liegen zukünftig wieder bei der Landesschulbehörde.
Allerdings soll bei den Schulen weiterhin die Entscheidung, welche Person eingestellt wird, bleiben.

Hintergrund dieser Maßnahme, die bereits vor einem Jahr angekündigt wurde, sind Gespräche der GEW und anderer Interessenverbände über die Entlastung der Schulen, die Online-Befragung des MK und das Forum Eigenverantwortlichen Schule. Hintergrund ist aber auch die prekäre Situation an den Grundschulen, denn ca. 180 Grundschulen sind ohne Schulleitung. Zahlreiche Schulleitungskolleginnen und -kollegen hatten in den vergangenen Jahren ihr Amt zurückgegeben. Neben der Leitungsfunktion gehörte bis jetzt die zeitaufwändige Verwaltung und Organisation der vertraglichen Angelegenheiten der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Aufgaben einer Schulleitung.

Die Personalakten sollen demnächst nach Osnabrück zur Behörde geschickt werden. Es werden 3000 bis 4000 Akten in Osnabrück erwartet.
24 neue Stellen sind landesweit in der Landesschulbehörde für diese unterstützende Serviceleistung geschaffen worden.

Die GEW begrüßt diese Maßnahme ausdrücklich, verschafft sie doch den Schulleitungen der betroffenen Schulen mehr Zeit für die pädagogische Arbeit und Weiterentwicklung ihrer Schulen. Problematisch sehen wir die Verantwortung für das Budget, aus dem die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt werden. Diese bleibt weiterhin bei den Schulen!

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