Für die im letzten Schuljahr auf Grund der rechtswidrigen Erhöhung der zu viel geleisteten Unterrichtsstunde plant die Landesregierung einen finanziellen Ausgleich nach den Sätzen der Mehrarbeitsvergütung. In den Fällen, in denen ein Zeitausgleich nicht möglich ist, fordert die GEW den finanziellen Ausgleich entsprechend der jeweiligen Besoldung mit der Folge, dass diese Zeiten auch als ruhegehaltsfähig Zeiten berücksichtigt werden bzw. bei angestellten Lehrkräften als rentenwirksame Zeiten nebst der Berücksichtigung in der Zusatzversorgung.
Auf der Seite des Landesverbandes sind sechs Musterwidersprüche für verschiedene Fallkonstruktionen zu finden.