Corona-Bundesgesetz: Strengere Regeln bei den Grund- und Förderschulen in Niedersachsen

In einer Pressemitteilung hat das Kultusministerium am heutigen Tag erläutert, wie in der nächsten Woche in Niedersachsen mit den aktuell beschlossenene Änderungen im Infektionsschutzgesetz auf Bundesebene umgegangen wird. Dabei bleibt die Landespolitik zunächst bei der Linie, ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 die Schüler*innen von weiterführenden Schulen in den Distanzunterricht zu schicken. Die Ausnahmen für Abschlussjahrgänge bleiben bestehen.


Bei den Grund- und Förderschulen gilt ab Montag, dass beim Überschreiten einer Sieben-Tage-Inzidenz mit einem Wert von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Schuljahrgänge 1-3 in das Distanzlernen geschickt werden. Innerhalb des Bezirksgebiets sind mit Stand vom 23. April von den Änderungen Schulen in den Landkreisen Vechta, Grafschaft Bentheim sowie den Städten Osnabrück und Delmenhorst betroffen.

Die Vorsitzende der GEW Niedersachsen kommentiert die Änderungen wie folgt:

Die GEW hätte keinerlei Verständnis dafür, wenn tatsächlich von den bisher in Niedersachsen festgelegten Planungen zu Schulschließungen und -öffnungen abgewichen würde. Die Schulbeschäftigten, Eltern und ihre Kinder brauchen endlich Verlässlichkeit für Gesundheitsschutz und Unterricht. Ein erneuter Schlingerkurs schadet allen Beteiligten. Die Einflussnahme der Bundesebene mit dem mutmaßlich gewürfelten Inzidenzwert von 165 ist für die Planungssicherheit alles andere als hilfreich. Die GEW erwartet, dass der in Niedersachsen geltende Stufenplan bis zu den Sommerferien eingehalten wird.