Seit einigen Jahren wurde seitens des Kultusministeriums an einem gemeinsamen Erlass für alle Pädagogischen Mitarbeiter*innen gearbeitet. Nun wurde er im Schulverwaltungsblatt 07/2019 veröffentlicht. Der Erlass tritt am 01.11.2019 in Kraft.
Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass die Altverträge, die für einzelne Beschäftigte günstiger sind, zu den bestehenden Bedingungen bestehen bleiben. Bei einer Vertragsänderung nach dem 01.11.2019 geht dieser Bestandsschutz jedoch verloren.
Der Erlass spricht von drei unterschiedlichen Gruppen, die in diesem Erlass zusammengefasst und deren Vergütung, Arbeitszeit und Ferienzeit einheitlich geregelt werden sollen. Es geht um Pädagogische Mit-arbeiterinnen und Mitarbeiter als Fachkräfte für unterrichtsbegleitende Tätigkeiten und außerunterrichtliche Angebote, um Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als Fachkräfte für therapeutische Unterstützung und um Pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als sozialpädagogische Fachkräfte in der sozialen Arbeit in schulischer Verantwortung.
Drei wesentliche Neuerungen sollen die Arbeit der Pädago-
gischen Fachkräfte aufwerten und gleichzeitig deren Einsatz
flexibler gestalten:
1. Anerkennung von Vor- und Nachbereitungszeiten beim Einsatz in außerunterrichtlichen Angeboten sowie beim Einsatz im Rahmen des Vertretungskonzeptes in der verlässlichen Grundschule (Ausnahmeregelung: Betreuung in der Mittagspause),
2. Anerkennung von einem Fünftel der wöchentlichen Arbeits-zeit für weitere Tätigkeiten bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 5 Stunden und überwiegendem Einsatz in außerunterrichtlichen Angeboten oder überwiegendem Einsatz in der Unterrichtsbegleitung von Schülerinnen und Schülern mit einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung,
3. Ermöglichung der Vollbeschäftigung an Förderschulen in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung sowie emotionale und soziale Entwicklung.
Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass das Kultusministerium die Arbeit der Pädagogischen, Sozialpädagogischen und Therapeutischen Fachkräfte aufwerten und damit dem Fachkräftemangel in diesen Bereichen entgegenwirken will. Es ist auch dringend nötig, da der Bedarf im Laufe der letzten Jahre stetig gestiegen ist. Bleibt zu hoffen, dass der neue Erlass diesen Anforderungen gerecht wird. Leider lässt sich jetzt schon sagen, dass Fragen zu möglichen Abordnungen, Präsens-zeiten in den Ferien sowie zu Auswahlkriterien für Vollbeschäftigung an den Förderschulen unbeantwortet bleiben.
Weitere Informationen auf der Homepage des MK unter: https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/lehrkrafte_und_nichtlehrendes_personal/padagogische_mitarbeiterinnen_und_mitarbeiter/paedagogische-mitarbeiterinnen-und-mitarbeiter-6514.html
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