Dürfen Beamtinnen und Beamte streiken?

Das wird spannend: Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommt es zwischen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Bundesrepublik Deutschland zum Showdown in der Frage: Dürfen Beamtinnen und Beamte streiken?

Die GEW sagt: „Ja”. Die Bundesrepublik sagt: „Nein” ­ gestützt auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) aus dem Jahr 2018. Das BVerfG kam damals zu dem Schluss: Beamtinnen und Beamte dürfen auch weiterhin nicht streiken.

Daniel Merbitz, GEW-Vorstandsmitglied für Tarif- und Beamtenpolitik, 

Ulf Rödde, Redaktionsleiter E&W und Pressesprecher

Hintergrund

Dürfen Beamtinnen und Beamte streiken? Dafür kämpft die GEW in Straßburg vor dem EGMR! Alle Hintergründe sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Streikrecht für Beamtinnen und Beamte.

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Worum geht es und was will die GEW?

Die GEW will das Beamtenrecht modernisieren und die Position der Beamtinnen und Beamten, der Lehrerinnen und Lehrer stärken.

Bis heute sind diese vom Wohlwollen der Arbeitgeber in Bund, Ländern und Kommunen abhängig. Der Dienstherr verordnet, wie lange gearbeitet werden soll. Er entscheidet über die Einkommen, die Erhöhung oder Kürzung der Bezahlung und die Arbeitsbedingungen. Allein! Ohne ein demokratisches Mitspracherecht der Beschäftigten. Aus „Fürsorge”. Das hört sich stark nach Ständestaat des 18. Jahrhunderts, nicht aber nach dem 21. Jahrhundert an. Das will die GEW ändern, ohne dass sie den Beamtenstatus als solchen in Frage stellt.

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