Frühjahrstagung der Lehrkräfte für Fachpraxis (LfFp)

Unsere diesjährige Frühjahrstagung am 2./3. März in Bad Zwischenahn bestand aus einem Gewerkschaftstag mit Laura Pooth, stellvertretende Vorsitzende der GEW Niedersachsen, und aus einem Fortbildungstag zum Thema „Arbeitsschutz und rechtliche Bestimmungen im fachpraktischen Unterricht mit Kooperationsklassen”.
Der Teilnehmerkreis sogar aus Braunschweig, Hannover, Walsrode, Cuxhaven usw. und aus dem AnwärterInnenseminar Oldenburg zeugte vom großen Interesse und vom Wunsch nach Fortbildung.

Am Gewerkschaftstag sollte nicht Laura berichten oder referieren, sondern wir wollten uns, auch ihr und der Landes-GEW gegenüber, als die aktiv arbeitende AG Fachpraxislehrkräfte in der GEW vorstellen. Diese Präsentation übernahm unser Kollege Stephan Klaassen.
In der anschließenden Frage- und Diskussionsrunde bekam Laura einen tieferen Einblick in unsere Arbeit, die Besoldung und die Unterrichtsverpflichtung.

Zu diesen Konditionen arbeiten in Niedersachsen die Fachpraxislehrkräfte:

Besoldung: A9

Beförderungsamt mit Funktion: A10 (Keine Regelförderung)

Funktionsstellen (RdL): A11 (rund 80 Funktionsstellen in Nds.)

Unterrichtsverpflichtung: 27,5 Stunden

Feststeht, dass keine andere Lehrkräftegruppe in Niedersachsen unter dermaßen schlechten Bedingungen arbeitet. Dieser Feststellung stimmte auch Laura zu.
Im Bundesvergleich liegt die Besoldung der niedersächsischen LfFp im unteren Drittel. Andere Bundesländer bieten beispielsweise höhere Eingangsbesoldung (A 10) und Regelbeförderung.
Lauras Rat an uns: Häufiger und stärker an die Öffentlichkeit gehen (gerade auch innerhalb der GEW), um unsere Situation bewusst zu machen.

Fachpraxislehrkräfte werden in der Regel in den BEK (Berufseinstiegklassen) eingesetzt. Sie arbeiten aber auch in der BFS (Berufsfachschule) und vereinzelt im beruflichen Gymnasium. Sie arbeiten in SPRINT- und SKL-Klassen (Sprache/Intergrations- und Sprachlernklassen) und erteilen dort „sprachsensiblen“ (!) Fachpraxisunterricht. In der Berufsorientierung (BO) vermitteln sie Förder-, Haupt-, Realschülern und Gymnasiasten erste Eindrücke in die Berufswelt und in die speziellen Fachbereiche.

Die TeilnehmerInnen berichteten und kritisierten, dass sie regelmäßig in Klassen mit SchülerInnen des höchsten Förderbedarfs eingesetzt werden. Die dafür eigentlich zwingend notwendige zusätzliche sonderpädagogische Ausbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen erhalten sie jedoch nicht.
Die Schülergruppen in der Fachpraxis sind oftmals erheblich zu groß und werden auch für den fachpraktischen Unterricht nicht geteilt. Eine Zweitkraft bzw. Doppelbesetzung, auch im Kooperationsunterricht, ist die große Ausnahme. Unter solchen Umständen einen sicheren d.h. unfallfreien Unterricht gewährleisten zu können, wurde bezweifelt (siehe auch zweiter Thementag).

Fazit: Damit bei künftigen Verhandlungen endlich auch unsere Forderungen berücksichtigt werden, werden wir uns immer wieder zu Wort melden.

Das Thema des zweiten Tages „Arbeitsschutz und rechtliche Bestimmungen im fachpraktischen Unterricht mit Kooperationsklassen” sprach noch weitere interessierte Kolleginnen und Kollegen an.

Im fachpraktischen Unterricht haben die Fachpraxislehrkräfte ständig die Arbeitssicherheit zu überwachen und zu gewährleisten. Sie sind für Maschinen, Werkzeuge und Geräte verantwortlich und haben den SchülerInnen sicheres Arbeiten zu ermöglichen. Von Fall zu Fall müssen die LfFp ihr Schülerklientel einschätzen und, bezogen auf die jeweilige Gruppe, entscheiden, wie der berufsorientierende Unterricht gefahrenlos ablaufen kann, ohne den Schülerinnen und Schülern einen angemessenen Einblick in die Arbeitspraxis zu verwehren.
Besonders bezüglich der Arbeit in Kooperationsklassen ist dies oft heikel. Denn meistens werden weder die Gruppengrößen den Werkstattgegebenheiten angepasst, noch kennen die LfFp Eigenarten oder besondere Verhaltensweisen der SchülerInnen. Infolge der Inklusion wird sich dieses Problem noch erheblich ausweiten,vor allem wenn seitens der (die SchülerInnen entsendenden) allgemeinbildenden Schulen keine Begleitung der Gruppe erfolgt. Es ist kaum möglich, bei diesen Bedingungen qualitativ hochwertigen und gefahrensicheren Unterricht zu gewährleisten.

Die Referenten zu diesem Themenblock rieten uns, immer und für alle Bereiche für Absicherung zu sorgen. „Wer schreibt, der bleibt”, so der Vorschlag unseres Fachreferenten Hans-Gerd Bruns, Sicherheitsbeauftragter der BBS des Landkreises Oldenburg-Land. Der jeweils Raumverantwortliche ist verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu dem Raum und der vorhandenen Ausrüstung mit allen Gefahrenquellen vorzunehmen. Zu jeder SchülerInnengruppe mit besonderen Auffälligkeiten sollte eine gruppenbezogene Gefährdungsbeurteilung verfasst und unverzüglich an die Dienstvorgesetzten weitergegeben werden, dies zum Schutz der SchülerInnen und zur Absicherung der Lehrkraft.

Der zweite Referent, Herr Harfst vom GUV Oldenburg, nannte Internetadressen und gab zahlreiche den äußeren Schulbereich betreffende Informationen z.B. zum staatlichen Arbeitsschutz, zu Haftungsfragen, zu Rechtsvorschriften über die Einrichtung von Arbeitsstätten. Viele Einzelfragen wurden gestellt und beantwortet, beispielsweise zu Lichteinfall, Luftfeuchtigkeit und Temperatur in Fachpraxisräumen.
(Hinweis: Es gibt einschlägige Vorschriften, die genau diese Punkte regeln
ASR A3.4 „Beleuchtung”, ASR A3.4/3 „Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme”, ASR A3.5 „Raumtemperatur”, ASR A3.6 „Lüftung”).
Fazit: Fachpraxislehrkräfte sollen und wollen effektiv unterrichten. Sie sind dabei auch stets verantwortlich für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im fachpraktischen Unterricht. Dafür müssen die sächlichen und personellen Voraussetzungen vorhanden sein. Diese immer wieder zu überprüfen und ggf. einzufordern, zählt auch zu den Aufgaben der LfFp. Sonja Weiß

GEW Bezirk Weser-Ems
Arbeitsgruppe Fachpraxislehrkräfte

E-Mail: fachpraxis@gewweserems.de
Homepage: www.gewweserems.de
Speziell: https://gewweserems.de/category/fachgruppe/fg-fachpraxis/

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