von Anja vom Bruch und Melanie Esters
Das Niedersächsische Besoldungsgesetz (NBesG) wird ab dem 1. August 2024 geändert und die Einstiegsämter der verschiedenen Lehrämter der Grund-, Haupt- und Realschulen werden von der Besoldungsgruppe A12 in die Besoldungsgruppe A13 angehoben. Diese Änderung hat auch Auswirkungen auf weitere Funktionen an Real- und Oberschulen.
Bisheriges Amt | Neues Amt |
A 12 Lehrer*in an einer allgemeinbildenden Schule | A 13 Lehrer*in an einer allgemeinbildenden Schule |
A 12 Z (besondere Stellenzulage 150,00 €)Fachkonferenzleitung Sprachen, Mathe/ Nawi Arbeit/ Wirtschaft an Oberschulen mit mehr als 287 Schüler*innen | A 13 Z (Amtszulage 225,90 €) bei voller Stelle Konrektor*in mit dem Funktionszusatz – als Fach-bereichsleiter*in an einer Ober-schule mit mehr als 287 Schüler*innen |
A 13 Realschullehrer*in bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten | A 13 Z (Amtszulage 188,31 €) bei voller Stelle Lehrer*in mit dem Funktionszusatz – im Sekundar-bereich I bei Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten |
Es ist beabsichtigt, den bisherigen Fachkonferenzleitungen für Sprachen, Mathe/ Nawi und Arbeit/ Wirtschaft im Eingangsamt zum 01.05.2024 den Dienstposten Konrektor*in als Fachbereichsleiter*in an einer Oberschule mit einer Schülerzahl von mehr als 287 zu übertragen.
Nach einer Erprobungszeit von 3 Monaten (§10 Abs. 1 Niedersächsischen Laufbahnverordnung) ist dieser Personenkreis frühestens zum 01.08.2024 zu befördern. Dies ist nötig, um den rechtlichen Vorgaben zu genügen und zieht keine weitere dienstliche Beurteilung nach sich.
Die Amtszulagen werden nach zwei Jahren ab der Beförderung pensionswirksam und es ist nicht möglich, zwei Beförderungsämter gleichzeitig innezuhaben.
Die Neuregelung der Besoldung sorgt in manchen Kollegien für Unverständnis. Statt des bisherigen Anstiegs der Bezüge um eine volle Gehaltsstufe für die Wahrnehmung herausgehobener Tätigkeiten, gibt es jetzt nur noch eine Zulage. Die Arbeit bleibt jedoch dieselbe. Die Arbeit der Fachbereichsleitung an Oberschulen hingegen wird durch die höhere Zulage deutlich aufgewertet.
Im Kontext der Neubewertung der Ämter ist es sinnvoll, über die Aufgabenverteilung an einer Schule ins Gespräch zu kommen und zu überlegen, ob man die Arbeit anders verteilen kann. Bei genauer Betrachtung sind die unterschiedlichen Aufgabenbereiche oft ungleich zugeschnitten, so dass eine gleichmäßigere Verteilung auf alle Schultern höchste Zeit wird.
Kolleg*innen, die ihr Funktionsamt zurückgeben möchten, können auf dem Dienstweg einen formlosen Antrag auf Entpflichtung von der Funktionstätigkeit an das RLSB-OS stellen.
Die schulgebundenen Funktionsstellen für herausgehobene Tätigkeiten werden wohl wieder an Real- und Oberschulen ausgeschrieben, so dass sich Kolleg*innen darauf bewerben können. Warum es an Hauptschulen auch zukünftig keine Funktionsämter geben wird, ist für uns unverständlich.