Wer als Pädagogische*r Mitarbeiter*in auf 450,-€ Basis einen Vertrag hat und nach der Überleitung in die SuE- (Sozial- und Erziehungsdienst) Tabelle vom 01.01.2020 in die Sozialversicherungspflicht kommt, hat ein Problem. Einige Kolleg*innen werden derzeit mit dem Hinweis angeschrieben, dass sie sich nachversichern und dementsprechend einen errechneten Betrag entrichten müssen.
Verständlicherweise gibt es dazu Anfragen an die Landesschulbehörde, dem NLBV und dem SBPR.
Einige Kolleg*innen haben zu Jahresbeginn bei den zuständigen Stellen angefragt, wie sie sich zu verhalten haben, um dieses Problem zu umgehen, indem sie beispielsweise Stunden reduzieren. Jedoch wurden sie mit dem Hinweis vertröstet, dass noch nicht klar sei, wie die Überleitung durchgeführt werden soll. Die Durchführung erfolgt erst jetzt in der zweiten Jahreshälfte und somit „ploppen“ die Probleme auch jetzt erst auf. Rückwirkend Stunden zu reduzieren ist aus steuerrechtlichen Gründen nicht möglich. Es ist unzumutbar, dass diese Versäumnisse auf dem Rücken der Geringverdienenden ausgetragen werden. Derzeit wird dieses massive Problem seitens der Landesschulbehörde in Osnabrück schriftlich an das Kultusministerium herangetragen.
Gleichzeitig lassen wir von unserer Seite rechtliche Schritte prüfen. Wir empfehlen, dass die betroffenen Kolleg*innen (ggf. in Zusammenarbeit mit dem SPR), Widerspruch einlegen und dabei den Sachverhalt genau darlegen und der Landesschulbehörde zusenden. Dabei sollten die genauen Vertragsbedingungen (Stundenzahl und Tätigkeit) und ein Hinweis aufgeführt werden, dass man sich im Vorfeld frühzeitig um Klärung bemüht habe.
Das Ganze ist eine sehr ärgerliche Situation. Da es eine Reihe von Betroffenen gibt, erwarten wir zeitnah eine Lösung durch das Kultusministerium.