Eine langjährige Forderung der GEW, Schulbeschäftigte mit digitalen Endgeräten auszustatten, schien mit dem DigitalPakt Schule endlich umsetzungsreif zu werden. Doch Achtung, Stolperstein! Das Sofortprogramm sieht „Leihgeräte für Lehrkräfte“ vor, Betonung auf Leihgerät. Es geht also nicht – wie von der GEW gefordert – um datensichere dienstliche Endgeräte, sondern um Leihgeräte, die den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden.
Auch die Übernahme der Kosten für Wartung und Betrieb sind noch nicht abschließend geklärt. Hier befinden sich Land und Kommune noch im Dialog.
Pro Lehrkraft stehen maximal 520,- € Anschaffungspreis zur Verfügung.
Eine freiwillige Aufstockung oder eine rückwirkende Erstattung für ein bereits angeschafftes Gerät sind nicht möglich.
Umso wichtiger also, dass Kollegium, Schulleitung und Schul-personalrat im Anschaffungsprozess – auch mit dem Schulträger- im Gespräch bleiben.
Wer bis dato noch keine Dienstvereinbarung zur Nutzung digitaler Endgeräte und Kommunikationsplattformen hat, sollte spätestens jetzt über Einsatz und Nutzung eine Einigung herstellen.
Die GEW-Mitglieder im Schulbezirkspersonalrat unterstützen gerne bei der Erstellung einer Dienstvereinbarung!