Neues Besoldungsgesetz in Niedersachsen

Das neue Niedersächsische Besoldungsgesetz hat zum 01.01.2017 das zuvor geltende Besoldungsrecht des Bundes und das bisherige Landesbesoldungsgesetz abgelöst.

Neu ist, dass rückwirkend ab dem 01.09.2011 die Zuordnung zu einer Stufe des Grundgehaltes nach Erfahrungsstufen erfolgt. Das zuvor maßgebliche Besoldungsdienstalter oder Besoldungslebensalter entfällt als Einstufungsgröße.

Bei der Festsetzung der  Erfahrungsstufe können nach § 25 NBesG Erfahrungszeiten  anerkannt werden. Dazu zählen z.B. Zeiten, in denen man bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstherrn beschäftigt war (vgl. § 25 NBesG Abs. 2). Die Anerkennung dieser Erfahrungszeiten übernimmt die Personalstelle, für Lehrkräfte also die Niedersächsische Landesschulbehörde.

Für Kolleginnen und Kollegen, die vom 01.09.2011 bis zum 31.12.2016 eingestellt oder aus einem anderen Bundesland versetzt worden sind, wird eine Vergleichsrechnung vorgenommen und eine sogenannte Günstigkeitsprüfung durchgeführt, sodass die Einführung der Erfahrungsstufen auf keinen Fall zu einer Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Regelung führt.

Für alle anderen, also die schon vor dem 31.08.2011 Bezüge erhalten haben, ändert sich nichts. (vgl. www.nlbv.niedersachsen.de)

Fraglich bleibt aber trotzdem, ob durch die Einführung des neuen Besoldungsgesetzes die angeprangerte Altersdiskriminierung überwunden werden kann.

Aus Sicht der GEW ist das zum 01.01.2017 in Kraft getretene neue Besoldungsgesetz (NBesG) altersdiskriminierend, da es nach wie vor einen stufenweisen Anstieg der Bezüge für einen Zeitraum von bis zu 30 Jahren vorsieht. Nach der Rechtsprechung des EuGH ist es zwar zulässig, Berufserfahrung zu honorieren, aber nur soweit davon ausgegangen werden kann, dass diese zu besseren Arbeitsergebnissen führt. Das mag für Zeiträume von etwa zehn Jahren zutreffend sein. Eine pauschalierende Aussage dahingehend, dass die Arbeitsergebnisse nach 25-jähriger Tätigkeit besser sind, als nach 15-jähriger, lässt sich aber kaum treffen. Honoriert wird hier wieder das höhere Lebensalter, nicht die bessere Arbeit.

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