Nun kommt er doch – der neue Teilzeiterlass

Überarbeiteter Entwurf tritt zum 01. August in Kraft

Nach der Anhörungsphase, in der u.a. die Stufenvertretungen, Gewerkschaften und Verbände ihre Stellungnahmen abgegeben haben, tritt der neue Teilzeiterlass zum kommenden Schuljahr in Kraft.

Die an das Kultusministerium herangetragene Kritik wurde kaum gehört, geschweige denn umgesetzt.

So werden mögliche Formen von Entlastung, abgesehen von einzelnen Beispielen teilbarer und nichtteilbarer Aufgaben, nicht explizit genannt.

Im alten Erlass war ein Einsatz von Teilzeitkräften nur am Vor- oder am Nachmittag möglich, sofern diese aus fami-liären Gründen (§62 NBG) reduziert hatten. Dieser Passus wurde nun gestrichen, weil er nach Auskunft der schulfachlichen Referate vor dem Hintergrund des Ganztagesbetriebs nicht mehr tragbar war.

Bei Reduzierung der Unterrichtsverpflichtung um ein Fünftel darf ein Einsatz, der am Vormittag beginnt und am Nachmittag endet, nicht mehr als fünf Unterrichtsstunden umfassen. Springstunden sind dabei nicht zulässig.

Außerdem gibt es keinen Anspruch darauf, ausschließlich am Vormittag eingesetzt zu werden.

Ebenso ist bei Reduzierung auf ein Fünftel der Unterrichtsverpflichtung ein Einsatz für weniger als 2 Unterrichtsstunden am Tag untersagt.

Unverändert geblieben ist der verbindliche Anspruch auf einen freien Tag bei einer Reduzierung um mindestens ein Drittel bei Teilzeit aus familiären Gründen.

Eingearbeitet in den neuen Erlass wurde der Vermerk, dass die Rechte der Personalvertretung und der Gleich-stellungsbeauftragten „unberührt“ bleiben.

Es bleibt also dabei: Die meisten Entscheidungsbefugnisse (und die in einem dehnbaren Rahmen) obliegen der Schulleitung, denn es wurde darauf verzichtet, die Anzahl rechtsverbindlicher Ansprüche zu erhöhen.

Nach wie vor sind starke Personalvertretungen und Gleich-stellungsbeauftragte gefordert, Rechte von Kolleginnen und Kollegen in Verhandlungen mit der Schulleitung zu erarbeiten und letztendlich auch durchzusetzen.

Wir informieren euch über alle Details und Veränderungen gerne vor Ort an eurer Schule, z.B. im Rahmen  einer Personalversammlung. Nehmt einfach zu uns Kontakt auf!

 

Wencke Hlynsdottir

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