Rechte – Inklusion – Digitalisierung

in Bezug auf die Fachpraxislehrkräfte der Berufsbildenden Schulen

Die AG Fachpraxis Weser-Ems befasste sich in diesem Jahr auf ihrer zweitägigen Frühjahrstagung mit den oben genannten drei großen Themenbereichen. Dreißig Kolleg*innen aus ganz Niedersachen waren nach Rastede gekommen und konnten sich über zahlreiche und vielseitige Informationen freuen.

Gestartet wurde mit dem Thema:                                                              

Rechte und Pflichten für LfFp im Schulalltag

Sabine Nolte, die Vorsitzende des SBPR, stellte sich den zahlreichen Fragen der Fachpraxiskolleg*innen und es entstand sehr schnell eine angeregt diskutierende Runde. Wieder zeigte sich, dass es in den einzelnen BBSen sehr unterschiedliche Aussagen zu Rechten und Pflichten der LfFp im täglichen Dienst gibt.

Personalräte an BBsen, die mit speziellen Fragen zur Fachpraxis konfrontiert werden, können oftmals nur eine „so ist es bei uns“ Antwort geben. Selbstverständlich sollte sein, dass der jeweilige Schulpersonalrat sich auch dann mit den Arbeitsbedingungen der Fachpraxis*kolleginnen beschäftigt, wenn es keine Vertreter der LfFp in der Runde gibt.

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Anforderung  von (höherwertigen) A10-bzw. A11- Stellen für die jeweilige Schule. Die Schulleitung muss sie beantragen. Auch hierfür sollten sich die Praxiskolleg*innen Unterstützung bei ihrem SPR holen.

Einige Schulen haben Dienstvereinbarungen, in denen die zusätzlichen Belastungen der LfFp festgehalten sind.

Dafür ist es jedoch nötig, dass die Kolleg*innen die zusätzlichen Belastungen mitteilen und Transparenz darüber herstellen. Damit Korrekturen erfolgen können, muss auf Fehler hingewiesen werden. Dies kann formlos schriftlich an die SL/AL erfolgen.

Als Fazit dieses Veranstaltungsteils ergab und ergibt sich für uns LfFp:

RECHTE ERKENNEN –  RECHTE EINFORDERN  –  RECHTE WAHRNEHMEN!

In einem „Wunschbaum“ sollten die Teilnehmer*innen zum Abschluss des gemeinsamen Austauschs einen Wunsch äußern, der nach ihrer Meinung vordringlich der Unterstützung in der Öffentlichkeit bedarf:

Unser Wunschbaum:

Nach einer kurzen Pause nahm Astrid Müller, SBPR, Vorsitzende FG Förderschulen, uns mit in die Thematik der Inklusion, die zum kommenden Schuljahr 2018/2019 verbindlich in den BBSen umzusetzen ist.

Hier wurde speziell der Erlass zum Nachteilsausgleich angesprochen. Dessen Anwendung ist grundsätzlich zu prüfen, wenn aufgrund von Beeinträchtigung(en) Lernerfolge nur eingeschränkt oder nicht erfolgen. Gemeinsam mit allen Beteiligten müssen ein Förderplan erstellt und Maßnahmen dokumentiert werden. Auch hierbei ist besonders die Frage der Arbeitsaufteilung unter den Kolleg*innen zu beachten.

Spezielles zu medizinischen Hilfsmaßnahmen, zu Sondenernährung und Hilfe bei der Nahrungsaufnahme in Schulen war ebenso Thema, wie auch der Umgang mit unterschiedlichen Krankheitsbildern. In der Aussprache zeigte sich darüber sehr viel Unsicherheit. Zwar wissen die BBsen, dass inklusiv gearbeitet werden muss. Teilweise existieren auch Ausschüsse betreffend Inklusion, jedoch fehlt häufig der Informationsfluss zum Kollegium.

 

                 

Medienrecht

Karl-Wilhelm Ahlborn,

Medienpädagogischer Berater (NLQ)

Für die diversen Fragen zu Medienrecht und Mediennutzung, betreffend Lehrkräfte und Bildungseinrichtungen, stellte Herr Ahlborn uns das Internet-Portal https://datenschutz.nibis.de vor.

Über die Suchfunktion dieser Internet – Seite kann man Antworten finden zu vielen Fragen bezüglich Medien, Daten und Datenschutz.

Anschließend wurde auf die von den Seminar – Teilnehmer*innen vorab eingereichten Fragen eingegangen.

Dabei bezog sich Herr Ahlborn oftmals auf die Internetseite des NiBiS (Niedersächsischer Bildungsserver).

Die vorgelegten Fragen betrafen hauptsächlich den Datenschutz in der Schule. Hier, kurz zusammengefasst, die wesentlichen:

Welche Daten sind zu schützen?

Was sind personenbezogene Daten und wie gehe ich als Lehrkraft mit ihnen um?

Was ist im Umgang mit Bildern zu beachten? Wie steht es um die Nutzung von WhatsApp?

Grundsätzliche Aussage dazu: Alles was nicht ausdrücklich erlaubt ist, ist auch nicht gestattet!

Das Nutzen Sozialer Netzwerke ist unzulässig, da diese nicht der Kontrolle der Schule / Dienststelle unterliegen.

Fazit: Vor dem Start in „digitale Abenteuer“ müssen wir Lehrkräfte uns, auch in unserem eigenen Interesse, unbedingt zu der jeweiligen Rechtslage sachkundig machen! Hier lauern ungeahnte Fallstricke, man denke nur an juristische Auseinandersetzungen, Abmahnverfahren oder Regressforderungen.

Die Teilnehmer*innen bewerteten diesen Veranstaltungsteil als sehr lehrreich und informativ.

Herr Ahlborn hat uns seine Ausarbeitung in digitaler Form zur Verfügung gestellt. Wer interessiert ist,

kann sie von den Fachgruppenleiter*innen zugesendet bekommen.

 

Verfasser: Ute Scholz und Stephan Klaaßen

Bild: Sonja Weiß

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