Anfang September hat das Verwaltungsgericht Osnabrück die Wahl zum Schulbezirkspersonalrat für ungültig erklärt.
Das Verfahren wurde vom Philologenverband (PhVN) und dem Verband der niedersächsischen Lehrer*innen (VNLW) an Wirtschaftsschulen angestrengt. In beiden Anträgen wurden dem Wahlvorstand Fehler bei der Wahldurchführung vorgeworfen.
Das Gericht hob in der mündlichen Verhandlung hervor, dass der Wahlvorstand sicher nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt habe. Das Wahlrecht sei aber voller „Fallstricke“. Bei einer Wahlanfechtung habe das Gericht grundsätzlich das komplette Verfahren zu prüfen.
Offensichtlich haben die Richter für sich mehrere Fehler ausgemacht, die eine Annullierung der Wahl aus deren Sicht nötig erscheinen lässt. Welche Gründe für den Beschluss maßgeblich sind, ist im Moment noch offen. Die schriftliche Urteilsbegründung lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor.
Bei der Schulbezirkspersonalratswahl im März hatten der PhVN und die gemeinsame Liste der anderen Verbände VBE-VNL/VDR- BLVN-VLWN je einen Sitz verloren, die GEW hatte zwei Sitze hinzugewonnen.
Die zeitgleich stattgefundene Wahl zum Schulhauptpersonalrat im Kultusministerium wurde von den Verbänden nicht angefochten, obwohl für den Bereich der Regio-nalabteilung Osnabrück der gleiche Wahlvorstand be-teiligt war.
Insofern ist hier keine Wiederholung der Wahl nötig.
Wir werden über das weitere Prozedere im nächsten kurzgefasst und auf unserer Homepage ausführlich berichten.