Es geht um die Kolleginnen die zurzeit schwanger sind und von der aktuellen Infektionslage betroffen sind, also alle Schwangeren:
Der Einsatz von Schwangeren richtet sich nach der aktuellen Infektionslage. Eine individuelle Gefährdungsbeurteilung ist sofort nach dem Anzeigen einer Schwangerschaft erstmals durchzuführen. Bis zur Klärung der Immunität besteht ein vorläufiges Beschäftigungsverbot. Die Gefährdungsbeurteilung ist an das laufende Infektionsgeschehen anzupassen. Auch für Stillende ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Anlage zur Kopiervorlage 6 der Mutterschutzbroschüre des MK soll Schulleitungen bei der Umsetzung der Vorgaben des Mutterschutzgesetzes helfen. Weitere Auskünfte und Informationen gibt es:
Bei der Gewerbeaufsicht und dem MK.
Alle unten stehenden Kopiervorlagen sind in der Broschüre „Mutterschutz in der Schule“ zu finden:
- Kopiervorlage 1: Checkliste für Schulleitungen *
- Kopiervorlage 2: Informationsblatt „Mutterschutz für Schwangere“
- Kopiervorlage 3: Ärztliche Bescheinigung
- Kopiervorlage 4: Übertrag aus ärztlicher Bescheinigung *
- Kopiervorlage 5: Maßnahmen bei unklarer oder fehlender Immunität
- Kopiervorlage 6: Gefährdungsbeurteilung nach § 10 MuSchG *
- Kopiervorlage 7: Konsequente Händehygiene
- Kopiervorlage 8: Betriebliches Beschäftigungsverbot *
- Kopiervorlage 9: Einverständniserklärung der Schwangeren *
*) Diese Kopiervorlagen können Sie auch am PC ausfüllen
- „Mitteilung über die Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau nach §27 Mutterschutzgesetz“
www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/arbeitsschutz/mutterschutz/mutterschutz-52094.html
Die Mutterschutzbroschüre (Mutterschutz in der Schule – Informationen und Handlungshilfen für Schulleiter*innen) wurde von den Arbeitsmediziner*innen des MK und der RLSB erstellt. Die Broschüre soll den Schulleitungen die Anwendung des Mutterschutzgesetzes bezogen auf die Beschäftigten in Schule erleichtern.
Bei Fragen geben die Arbeitsmediziner*innen der RLSB einzelfallbezogene Auskünfte: