… Und wo steht das?

Liebe Fachpraxiskolleginnen und Fachpraxiskollegen,

auf der GEW-Fachtagung vom 25./26.02.2016 in Aurich wurde die Erarbeitung eines kleinen „Helfers“ ins Leben gerufen. Dieser kleine „Helfer“ soll dafür sorgen, dass auf Fragestellungen nachvollziehbare und aus Erlassen belegbare Antworten gegeben werden und man sich nicht mit nebulösen Halbwahrheiten zufriedengeben muss.

Beispiel:

Wie viele Urlaubstage haben Lehrkräfte?
Niedersächsische Erholungsurlaubsverordnung (NEUrlVO)
§ 2
(3) 1 Lehrkräfte an öffentlichen Schulen erhalten den ihnen zustehenden Erholungsurlaub während der Schulferien.
2 Eines Antrages bedarf es nicht …….
§4
Urlaubsdauer und Berechnungsgrundlagen
(1) 1 Der Urlaub beträgt grundsätzlich für jedes Urlaubsjahr 30 Arbeitstage.
2 Abweichend von Satz 1 beträgt der Urlaub für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst ab dem Urlaubsjahr 2014 grundsätzlich für jedes Urlaubsjahr 27 Arbeitstage.

Ihr habt Fragen?
Bitte sendet diese Fragen an:
wostehtdas@ewe.net

Habt ihr vielleicht auch die passende nachvollziehbare und belegbare Antwort dazu? Dann bitte gleich mit senden. Die Frage könnte ja auch andere interessieren!!!

Die Fragen werden zunächst gesammelt, in Rubriken aufgeteilt und bearbeitet. Sind genügend Fragen mit nachvollziehbaren und belegbaren Antworten vorhanden, sollen diese dann in dem kleinen Helfer „ … und wo steht das?“ erscheinen.

Mit kollegialen Grüßen
Andreas Klockgether

Mitglied der Arbeitsgruppe Fachpraxislehrkräfte

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