Auszahlung der Tariferhöhung des TV-L

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nachfolgend findet ihr aktuelle Informationen bezgl. der Auszahlung und der Erhöhung der Tabellenentgelte für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder.

Mit kollegialen und herzlichen Grüßen

Rita Vogt und Roland Schörnig

Referat Tarifpolitik

“Für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder sind die Tarifverhandlungen abgeschlossen worden. Für den Abrechnungsmonat Juli 2019 werden folgende Ergebnisse umgesetzt:

Die Tabellenentgelte der Tarifbeschäftigten in den Entgeltgruppen (EG) 1 bis 15 mit Stand vom 1. Oktober 2018 werden rückwirkend zum 1. Januar 2019 wie folgt erhöht:

  • die Stufe 1 (EG 2 bis EG 15) um eine lineare Erhöhung von 4,5 %, mindestens um einen Festbetrag von 100 €, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt,
  • die Stufen 2 bis 6 (EG 1 bis EG 15) um eine lineare Erhöhung von 3,01 %, mindestens um einen Festbetrag von 100 €, sofern die Erhöhung der monatlichen Tabellenentgelte hinter diesem Mindestbetrag zurückbleibt.

Die monatlichen Ausbildungsentgelte der Auszubildenden nach dem TVA-L BBiG und nach dem TVA-L Pflege sowie die Tarifentgelte der Praktikantinnen und Praktikanten nach dem TV-Prakt-L werden rückwirkend ab 1. Januar 2019 um einen Festbetrag in Höhe von 50 € erhöht.

Alle Zahlungen erfolgen zunächst im Vorgriff auf die Änderungstarifverträge unter dem Vorbehalt der Rückforderung und unter Ausschluss der Berufung auf den Wegfall der Bereicherung.

Da noch hinsichtlich verschiedener Regelungen und Auslegungsfragen der Abschluss der Redaktionsverhandlungen zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und den Gewerkschaften abgewartet werden muss, können ausschließlich die prozentualen Erhöhungen umgesetzt werden. Die Umsetzung der strukturellen Änderungen (Beispiel: Aufspaltung der Entgeltgruppe 09) und die Erhöhung bzw. Neuberechnung bestimmter Bezügebestandteile (Beispiele: Garantiebetrag, Angleichungszulage für Lehrkräfte, höherwertige Tätigkeit nach § 14 TV-L, …) wird zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend erfolgen.”

Quelle: https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/entgelt/erhoehung-der-tabellenentgelte-des-tv-l-tva-l-bbig-tva-l-pflege-und-tv-prakt-l-176754.html

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