Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Nachfolgend findet ihr aktuelle Informationen bezgl. der Besoldungserhöhung für niedersächsische Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Mit kollegialen und herzlichen Grüßen

Rita Vogt und Roland Schörnig

Referat Tarifpolitik

“Nach Abschluss der Beteiligung der Spitzenverbände hat die Nds. Landesregierung am 13. Mai 2019 die Einbringung des Gesetzesentwurfs über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2019 bis 2021 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften (NBVAnpG 2019/2020/2021) in den Nds. Landtag beschlossen. Die entsprechende Landtagsdrucksache 18/03763 liegt mittlerweile vor.

Der Gesetzesentwurf beinhaltet eine Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in den folgenden drei Schritten:

  • zum 1. März 2019 um 3,16 Prozent,
  • zum 1. März 2020 um 3,2 Prozent sowie
  • zum 1. März 2021 um 1,4 Prozent.

Darüber hinaus ist für das Jahr 2019 eine soziale Komponente, also eine Mindesterhöhung in Höhe von 100,00 Euro, vorgesehen. Die Anwärtergrundbeträge sollen zum 1. März 2019 und 1. März 2020 jeweils um 50,00 Euro erhöht werden. Mit dem Gesetzesentwurf sollen zudem die unteren Besoldungsgruppen A 2 bis A 4 entfallen, so dass die Besoldungsgruppe A 5 künftig das erste Einstiegsamt ist.

Mit der umgehenden Einbringung des Gesetzesentwurfs in den Nds. Landtag wird angestrebt, dass die Beratung noch vor der parlamentarischen Sommerpause und die Verabschiedung während des Juniplenums vom 18. bis 21. Juni 2019 erfolgen kann. Da mit der technischen Umsetzung der Bezügeerhöhung erst nach Abschluss des gesetzgeberischen Verfahrens begonnen werden kann, wird die Zahlung der Bezügeerhöhung voraussichtlich erst im September 2019 erfolgen können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Niedersächsischen Finanzministeriums.”

Quelle: https://nlbv.niedersachsen.de/bezuege_versorgung/besoldung/besoldungserhoehung-fuer-niedersaechsische-beamtinnen-und-beamte-sowie-versorgungsempfaengerinnen-und-empfaenger-177248.html

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