Die Landesregierung hatte mit der flächendeckenden Einrichtung von Stellen für die Schulsozialarbeit eine zentrale Forderung der GEW vor der letzten Landtagswahl erfüllt. Viele Kolleg*innen sind bereits im Einsatz, es fehlen aber noch Regelungen, welche die Arbeitsbedingungen präzise beschreiben. Zu diesem Zweck soll ein Rahmenkonzept im Kultusministerium entwickelt werden.
Am 20.2.17 gab es auf Landesebene im Ministerium eine Sitzung mit den Schulbezirkspersonalräten, dem Schulhaupt-personalrat und Verantwortlichen unterschiedlicher Gremien zu diesem Thema. In kritisch geführter Debatte wurde Satz für Satz des vorgelegten Entwurfes „durchleuchtet“ und mit entsprechenden Anmerkungen versehen. Die Vorgabe dabei war, die Essenz der formulierten Änderungs- bzw. Ergänzungs-wünsche der Kolleginnen und Kollegen, die von den vorangegangenen Dienstbesprechungen zusammengetragen wurden, in den vorgelegten Entwurf einzufügen.
Die wichtigsten Vorschläge:
Es beginnt mit der Berufsbezeichnung. Aus den Arbeits-verträgen sollte klar hervorgehen, welche Ausbildung absolviert wurde. Die Bezeichnung „pädagogische/r Mitarbeiter/in“ muss spezifiziert werden (z.B. wie bei Erzieher*innen und Therapeut*innen). Im Weiteren stellen die Arbeitsbedingungen einen klaren Forderungskatalog dar. Alle Stellen sollten als Vollzeitstellen mit einheitlichen Ferienregelungen und klar abgesteckten Definitionen über den Einsatzort (nicht mehr als zwei Schulstandorte) ausgewiesen sein. Der Personalschlüssel muss, auch unter struktureller Betrachtung, verbindlich sein.
Weitere klare Forderungen sind u.a. die Installation von Fachberatung, Fortbildung und Supervision sowie eine feste Einbindung in schulische Gremien, eigenes Budget. Schulsozialarbeit darf nicht nur neben der Schule laufen, sondern muss ein fester Bestandteil des multiprofessionellen Teams der Institution sein.
Die gesonderte Situation der Kolleginnen und Kollegen an den Berufsbildenden Schulen und den Förderschulen ist in dem vorgelegten Arbeitsentwurf nicht abgebildet. Das muss ebenfalls mit in den Fokus genommen werden.
Die genannten Punkte sind nicht vollständig und bilden nur einen Ausschnitt dessen, was wir an Änderungs- bzw. Ergänzungsvorschlägen zusammengetragen haben und in die Anhörung bringen. Die zuständigen Personen der GEW-Fraktion im SBPR und SHPR werden den weiteren Prozess kritisch begleiten.
So wird die Arbeit der Sozialpädagog*innen in der Schul-sozialarbeit eine Bereicherung für jede Schule.
Wir heißen die neuen Kolleg*innen herzlich willkommen und wünschen ihnen einen guten Start.
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