Kleine Schulen: Leitungen sollen entlastet werden

Ministerium setzt Forderung der Gewerkschaft um

Für Menschen, die sich als Allround-Genie begreifen, ist die Übernahme einer Stelle als Leiter*in einer kleinen Schule geradezu ideal. Nicht nur, dass man irgendwie sehen muss, dass der Unterricht läuft. Nein, Stelleninhaber*innen dürfen sich auch mit Einstellungen, dem Abschließen von Verträgen im Ganztagsbereich, möglichen Vertragsänderungen sowie der kompletten Finanzverwaltung auseinandersetzen. So sieht es die Idee der „Eigenverantwortlichen Schule“ vor. Im Gegenzug erhalten die Kandidat*innen – zumindest an kleinen Grund-schulen- einen üppigen Besoldungszuschlag in Höhe eines monatlichen Taschengeldes. Und so verwundert es nicht, dass Bewerberinnen und Bewerber für Schulleiter*innenstellen ausbleiben: Die Stellen sind einfach nicht attraktiv.

Die GEW hat dieses Thema gegenüber dem Kultusministerium immer wieder zum Thema gemacht. Offensichtlich mit Erfolg: Im Februar kündigte das Kultusministerium an, dass zukünftig Schulleiter*innen von Grundschulen und kleinen Schulen, die kaum Entlastung erhalten, sich nicht mehr mit dem Personalgeschäft (Einstellungen, Vertragsänderungen oder Abordnungen) beschäftigen müssen. Diese Aufgaben werden wieder auf die Landesschulbehörde übertragen.

Damit kommt die Landesregierung einer alten Forderung der GEW nach. Gerade das Personalgeschäft ist durch die geltenden Regelungen aus unterschiedlichsten Rechts- und Vertragswerken (Schulrecht, Tarifrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht usw.) derartig komplex, dass selbst erfahrene Jurist*innen in der Landesschulbehörde in einzelnen Fällen regelmäßig ins Grübeln kommen. Diese Aufgaben jetzt wieder an eine Institution zu übertragen, in der auch Menschen arbeiten, die diese mit ihrer fachlichen Expertise in jedem Fall sachgerecht lösen können, ist mehr als überfällig.

Allerdings tritt die Neuregelung nicht gleich in Kraft. Der Grund ist darin zu sehen, dass zunächst die personellen Kapazitäten in den Abteilungen der Landesschulbehörde geschaffen werden müssen. Die im Rahmen der Eigenverantwortlichen Schule durchgeführte Verlagerung von Aufgaben an die Schulen hat auch dazu geführt, dass Stellen an den verschiedenen Standorten der Schulbehörde weggefallen und Aufgaben verteilt worden sind.

Das Kultusministerium will daher die Voraussetzungen für die versprochene Entlastung bis zum 01.01.2018 geschaffen haben.

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