GEW Landesverband: Niqab mit der Teilnahme am Unterricht unvereinbar

In einer Presseerklärung hat sich der Landesvorsitzende Eberhard Brandt an die Öffentlichkeit gewandt. Anlass war die Entscheidung des Kollegiums des Sophie-Scholl-Abendgymnasiums, eine Schülerin nicht zum Unterricht zuzulassen, die einen Niqab tragen wollte. Dieses Kleidungsstück lässt nur die Augenpartie frei.

Der Beschluss des Kollegiums, der sowohl von der Landesschulbehörde als auch gerichtlich bestätigt wurde, hat für einiges Aufsehen gesorgt. Dennoch sollte festgestellt werden, dass es sich hier um kein Massenphänomen an niedersächsischen Schulen, sondern um einen Einzelfall handelt.

Der Wortlaut der Presseerklärung vom 24. August:

Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Eberhard Brandt unterstützt die Entscheidung des Kollegiums des Sophie-Scholl-Abendgymnasiums in Osnabrück, dass das Tragen eines Niqab mit der Teilnahme am Unterricht unvereinbar ist. „Pädagogische Kommunikation und Interaktion mit MitschülerInnen erfordern ein offenes Gesicht.“ Gerade dieses Abendgymnasium sei für seine religiöse und weltanschauliche Toleranz bekannt und ermögliche erwachsenen KollegiatInnen unterschiedlicher Herkunft den Zugang zum Abitur. Ein Kopftuch errege an dieser Schule keine Aufregung, sondern werde akzeptiert.

In der Abwägung von Religionsfreiheit und staatlichem Bildungsauftrag müsse es beim Niqab- Verbot bleiben.

Eberhard Brandt distanziert sich von der persönlichen Auffassung, die gestern eine Bundes- funktionärin der GEW vorgetragen hat: „Diese entspricht nicht der Beschlusslage der GEW und ist mit dem Landesverband nicht abgesprochen.“

Hinweis: Mittlerweile hat herausgestellt, dass das Interview sinnentstellend abgedruckt wurde. Nähere Informationen sind hier zu finden.

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