Niedersachsen ermöglicht ab 10. Mai Wechselunterricht bis zu einer Inzidenz von 165 – in bestimmten Fällen auch darüber

Auf ihrer Pressekonferenz hat die Landesregierung am heutigen Dienstagmittag u. a. verkündet, dass die Schulen in Niedersachsen ab dem 10. Mai in den Wechselunterricht gehen werden, sofern die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis unter dem Wert von 165 liegt. Sonderregelungen gelten für den Jg. 4 an Grundschulen, Abschlussklassen (inkl. Jahrgang 12 und abschlussrelevante Bildungsangebote der BBSen) sowie Förderschulen GE/KME/Hören/Sehen, Tagungsbildungsstätten.
Die entsprechenden Verordnungen sollen in dieser Woche veröffentlicht werden.

In einem Brief an die Lehrkräfte und Schulleitungen betont Kultusminister Grant Hendrik Tonne, dass aus Sicht der Landesregierung die umfangreichen Testungen an den Schulen in den letzten Wochen gezeigt hätten, dass dort kein “überproportionales Infektionsgeschehen” stattfinde. Damit sei es möglich, mehr Präsenzunterricht an den Schulen zuzulassen.

Für die Schulen bedeutet dies, dass ab kommenden Montag unabhängig von der Inzidenz folgende Gruppen im Szenario B an die Schulen zurückkehren:

  • Jahrgang 4 der Grundschulen
  • Abschlussklassen (inkl. Jahrgang 12 und abschlussrelevante Bildungsangebote der BBSen
  • Förderschulen GE/KME/Hören/Sehen, Tagungsbildungsstätten

Für alle anderen Schulformen und Jahrgänge gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 das Szenario C, unterhalb der Inzidenz das Szenario B.

Das Szenario B gilt damit auch für Schulen, in deren Region die Inzidenz unter 100 liegt.